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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen in Deutschland. Sie spielt im Kontext des Geldwäschegesetzes eine wichtige Rolle, weil sie geldwäscherechtliche Vorgaben überwacht und auslegt – auch mit Auswirkungen auf den Immobiliensektor. Für Immobilienmakler ist die BaFin vor allem indirekt relevant.


Einordnung und Bedeutung für Immobilienmakler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine direkte Aufsichtsbehörde für Immobilienmakler. Dennoch beeinflusst sie die Geldwäscheprävention im Immobilienbereich, da sie Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und bestimmte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz beaufsichtigt, die regelmäßig an Immobiliengeschäften beteiligt sind.

In der Praxis bedeutet das: Viele geldwäscherechtliche Prüfungen, die Immobilienmakler betreffen, stehen im engen Zusammenhang mit BaFin-regulierten Instituten – etwa bei der Finanzierung von Immobilien, bei Zahlungswegen oder bei der Herkunft von Geldern. Erkenntnisse, Auslegungen oder Rundschreiben der BaFin wirken sich daher mittelbar auch auf die Anforderungen aus, die Makler erfüllen müssen.

Zudem orientieren sich Landesaufsichtsbehörden und andere zuständige Stellen häufig an den Maßstäben, die die BaFin bei der Auslegung des Geldwäschegesetzes anlegt. Für Immobilienmakler ist es deshalb sinnvoll, BaFin-Verlautbarungen zu kennen, auch wenn sie nicht unmittelbar der BaFin-Aufsicht unterliegen.

Kurz gesagt: Die BaFin kontrolliert nicht den Makler selbst, prägt aber maßgeblich den regulatorischen Rahmen, in dem Immobiliengeschäfte abgewickelt und geprüft werden.