Das Geldwäschegesetz verpflichtet Immobilienmakler in Deutschland dazu, Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen, Kunden korrekt zu identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln, politisch exponierte Personen zu prüfen, Verdachtsfälle zu melden und sämtliche Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Immobiliensektor steht besonders im Fokus, weil Immobiliengeschäfte hohe Vermögenswerte, internationale Beteiligte, komplexe Gesellschaftsstrukturen und schwer nachvollziehbare Mittelherkünfte verbinden können.
Immobilienmakler sind nach dem GwG Verpflichtete. Das gilt nicht nur für große Maklerhäuser, sondern auch für Einzelmakler, kleine Büros und spezialisierte Vermittler. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Tätigkeit. Wer Immobilienkaufverträge oder bestimmte Miet- und Pachtverträge vermittelt, muss die geldwäscherechtlichen Pflichten kennen und im Alltag praktisch umsetzen.
In der Praxis entstehen Risiken besonders dort, wo Beteiligte nicht eindeutig identifiziert werden, Firmenstrukturen nicht vollständig durchdrungen werden, wirtschaftlich Berechtigte nur oberflächlich geprüft werden oder Verdachtsmomente nicht erkannt und dokumentiert werden. Häufige Schwachstellen sind fehlende Risikoanalysen, nicht geschulte Mitarbeiter, veraltete Formulare, ungeprüfte PEP-Risiken, unklare Zuständigkeiten und Akten, aus denen die getroffenen Entscheidungen nicht nachvollziehbar hervorgehen.
Verstöße können erhebliche Folgen haben: Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden, Nachforderungen, Reputationsschäden und Bußgelder. Die Aufsichtsbehörden prüfen regelmäßig, ob Maklerbüros über ein wirksames Risikomanagement verfügen, ob die Risikoanalyse aktuell ist, ob interne Sicherungsmaßnahmen existieren und ob Kundensorgfaltspflichten tatsächlich umgesetzt werden. GwGIMMO bündelt auf dieser Seite die wichtigsten Anforderungen für Immobilienmakler und verlinkt vertiefende Fachartikel, Glossarbegriffe und Leistungen für Risikoanalyse, Schulung und Prüfungsvorbereitung.
1. Grundlagen des Geldwäschegesetzes
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass illegal erlangte Vermögenswerte über legale Geschäfte in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Immobiliengeschäfte sind dafür besonders relevant, weil sie häufig hohe Kaufpreise, internationale Beteiligte, Treuhand- und Gesellschaftsstrukturen sowie komplexe Zahlungswege verbinden.
Zweck des GwG
Der Kern des GwG ist ein risikobasierter Ansatz. Verpflichtete Unternehmen müssen nicht nur Formulare ausfüllen, sondern ihre tatsächlichen Risiken verstehen, bewerten und angemessene Sicherungsmaßnahmen einrichten. Für Immobilienmakler bedeutet das: Die geldwäscherechtliche Prüfung muss in den Verkaufs- und Vermietungsprozess integriert werden.
Verpflichtete nach GwG
Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Ihre Pflichten bestehen eigenständig. Die Prüfung durch Notar, Bank oder Steuerberater ersetzt die Pflichten des Maklers nicht. Makler müssen deshalb selbst identifizieren, Risiken bewerten, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und ihre Entscheidungen dokumentieren.
Besonderheiten für Immobilienmakler
Bei Kaufverträgen greifen die Pflichten regelmäßig früh im Vermittlungsprozess. Bei Miet- und Pachtverträgen sind insbesondere hochpreisige Verträge relevant. Entscheidend ist, dass die Prüfung nicht erst nach Abschluss oder beim Notartermin erfolgt, sondern rechtzeitig vor Durchführung des relevanten Geschäfts.
Unsicher, welche GwG-Pflichten auf Ihr Maklerbüro zutreffen? GwGIMMO prüft Ihre Ausgangslage und zeigt, welche Maßnahmen für Ihr Geschäftsmodell erforderlich sind.
Kostenlose Erstberatung2. Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz
Die Risikoanalyse ist das Fundament der Geldwäscheprävention. Immobilienmakler müssen die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Unternehmen ermitteln, bewerten, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.
Pflicht zur Risikoanalyse
Jedes Maklerbüro benötigt eine schriftliche Risikoanalyse. Sie muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen und darf nicht nur aus einer allgemeinen Vorlage bestehen. Entscheidend sind unter anderem Kundenstruktur, Immobilienarten, Regionen, Zahlungsmodalitäten, Vertriebskanäle und internationale Bezüge.
Risikofaktoren
Typische Risikofaktoren sind ausländische Gesellschaften, komplexe Beteiligungsstrukturen, auffällige Zahlungswege, Barzahlungsnähe, kurzfristige Weiterverkäufe, widersprüchliche Angaben zur Mittelherkunft oder Beteiligte aus Hochrisikostaaten. Auch ungewöhnliches Verhalten im Kontakt mit dem Makler kann relevant sein.
Typische Fehler
Häufig fehlen konkrete Risikobewertungen, nachvollziehbare Schlussfolgerungen oder Aktualisierungen. Eine Risikoanalyse ist nicht prüfungstauglich, wenn sie nur allgemeine Gesetzestexte wiedergibt und nicht erklärt, welche Risiken im eigenen Maklerbüro tatsächlich bestehen.
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Risikoanalyse anfragen3. Identifizierung von Vertragspartnern
Immobilienmakler müssen Vertragspartner rechtzeitig identifizieren und die erhobenen Informationen dokumentieren. Die Identifizierung betrifft nicht nur Käufer, sondern grundsätzlich auch Verkäufer und gegebenenfalls Vertreter, Bevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigte.
Wann identifiziert werden muss
Die Identifizierung muss grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung beziehungsweise vor Durchführung der relevanten Transaktion erfolgen. In der Praxis sollte sie spätestens bei ernsthaftem Kaufinteresse oder Reservierung erfolgen, damit Risiken frühzeitig erkannt werden.
Natürliche Personen
Bei natürlichen Personen werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Angaben zum Ausweisdokument dokumentiert. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Juristische Personen
Bei Gesellschaften reicht die Identifizierung der auftretenden Person nicht aus. Zusätzlich sind Existenz, Vertretungsberechtigung, Registerdaten, Beteiligungsstruktur und wirtschaftlich Berechtigte zu prüfen. Bei einer GmbH gehören Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste regelmäßig zur Akte.
Videoidentifizierung
Fern- und Videoidentifizierung können eingesetzt werden, wenn sie zuverlässig dokumentiert werden und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Entscheidend bleibt, dass das Ergebnis prüfungssicher in der Kundenakte nachvollziehbar ist.
4. Wirtschaftlich Berechtigte richtig ermitteln
Die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter gehört zu den wichtigsten GwG-Pflichten für Immobilienmakler. Ziel ist, die natürliche Person zu erkennen, die hinter einer Gesellschaft steht, sie kontrolliert oder wirtschaftlich von der Transaktion profitiert.
Definition und 25-Prozent-Schwelle
Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich die natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Mittelbare Beteiligungen
Bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen müssen Makler die Beteiligungskette bis zur natürlichen Person nachvollziehen. Ein einzelner Handelsregisterauszug reicht bei verschachtelten Gesellschaften häufig nicht aus.
GmbH, KG, GbR und Stiftung
Bei einer GmbH sind Gesellschafterliste und Kontrollrechte zentral. Bei einer KG sind Kommanditisten, Komplementärstruktur und gegebenenfalls Beteiligungen an der Komplementärgesellschaft zu prüfen. Bei einer GbR sind die Gesellschafter und ihre Beteiligungsverhältnisse maßgeblich. Bei Stiftungen ist zu prüfen, welche Personen Kontrolle ausüben oder begünstigt sind.
Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter
Ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter kommt nur in Betracht, wenn trotz umfassender Prüfung keine natürliche Person als tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann und keine Verdachtsmomente vorliegen. Diese Entscheidung muss dokumentiert werden.
5. Politisch exponierte Personen (PEP)
Eine PEP-Prüfung dient der Feststellung, ob ein Kunde, Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person ist. Dazu gehören etwa hochrangige Politiker, Regierungsmitglieder, Richter oberster Gerichte oder leitende Funktionsträger staatlicher Unternehmen.
Warum die Prüfung notwendig ist
PEPs gelten wegen ihrer Funktion als erhöhtes Risiko. Eine PEP-Einstufung macht ein Geschäft nicht automatisch unzulässig, löst aber verstärkte Sorgfaltspflichten aus.
Verstärkte Sorgfaltspflichten
Bei PEPs müssen Immobilienmakler unter anderem die Zustimmung einer Führungskraft einholen, angemessene Maßnahmen zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte treffen und die Geschäftsbeziehung verstärkt überwachen.
Praktische Umsetzung
Maklerbüros sollten ein festes Verfahren zur PEP-Prüfung einrichten. Die Prüfung kann über Datenbanken, Dienstleister oder geeignete interne Verfahren erfolgen. Wichtig ist, dass das Ergebnis dokumentiert wird.
GwG-Schulung buchen Schulen Sie Mitarbeiter darin, PEP-Risiken, Verdachtsmomente und Dokumentationspflichten sicher zu erkennen.
Schulung anfragen6. Verdachtsmeldungen an die FIU
Eine Verdachtsmeldung ist erforderlich, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen könnten, mit Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen oder der Vertragspartner den wirtschaftlich Berechtigten nicht offenlegt.
Wann eine Verdachtsmeldung erforderlich ist
Immobilienmakler müssen keine Straftat beweisen. Ein begründeter Verdacht genügt. Auffällige Zahlungsstrukturen, undurchsichtige Gesellschaften, widersprüchliche Angaben zur Mittelherkunft oder ungewöhnliches Verhalten können eine Meldung erforderlich machen.
Ablauf über goAML
Verdachtsmeldungen werden elektronisch über das Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit abgegeben. Verpflichtete sollten rechtzeitig registriert sein, damit im Verdachtsfall keine Verzögerung entsteht.
Folgen bei Nichtmeldung
Unterlassene Verdachtsmeldungen können erhebliche Bußgelder und Beanstandungen auslösen. Zusätzlich kann die Behörde prüfen, ob interne Prozesse zur Erkennung und Eskalation von Verdachtsfällen vorhanden sind.
7. Behördenprüfungen nach dem GwG
Aufsichtsbehörden prüfen, ob Immobilienmakler ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz praktisch umgesetzt haben. Im Mittelpunkt stehen nicht theoretische Kenntnisse, sondern prüfbare Unterlagen, Prozesse und Nachweise.
Ablauf einer Prüfung
Prüfungen können schriftlich oder vor Ort erfolgen. Die Behörde fordert häufig zunächst Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungsnachweise, Kundenakten, Identifizierungsunterlagen und Dokumentationen zu konkreten Geschäftsvorfällen an.
Häufige Beanstandungen
Typische Beanstandungen sind fehlende oder allgemeine Risikoanalysen, unvollständige Identifizierungen, nicht dokumentierte PEP-Prüfungen, fehlende Schulungsnachweise, unklare Zuständigkeiten und Akten ohne nachvollziehbare Risikobewertung.
Alle von GwGIMMO begleiteten Prüfungen in den Jahren 2025 und 2026 wurden erfolgreich vorbereitet. Kein betreuter Kunde erhielt aufgrund fehlender Unterlagen ein Bußgeld.
Prüfungsvorbereitung anfragen GwGIMMO strukturiert Ihre Unterlagen, prüft typische Schwachstellen und bereitet Ihre Dokumentation auf Behördenanforderungen vor.
Prüfung vorbereiten8. Transparenzregister für Immobilienmakler
Das Transparenzregister spielt bei der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter eine zentrale Rolle. Immobilienmakler müssen verstehen, wann Registerinformationen heranzuziehen sind, wie sie mit eigenen Ermittlungen zusammenhängen und welche Unstimmigkeiten relevant sein können.
Eintragungspflicht und wirtschaftlich Berechtigte
Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten zutreffend erfassen. Für Makler ist wichtig, dass Registerinformationen nicht unkritisch übernommen werden. Sie müssen zur Kundenakte und zu den eingeholten Nachweisen passen.
Typische Fehler
Häufige Fehler sind veraltete Registerdaten, nicht nachvollzogene Beteiligungsketten, fehlende Prüfung der Gesellschafterliste oder ein vorschneller Rückgriff auf den fiktiven wirtschaftlich Berechtigten.
Zusammenhang mit dem GwG
Das Transparenzregister unterstützt die GwG-Prüfung, ersetzt sie aber nicht. Makler bleiben verantwortlich, die wirtschaftlich Berechtigten risikoorientiert zu ermitteln und Abweichungen zu dokumentieren.
9. Häufige Fehler von Immobilienmaklern
Viele GwG-Verstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern aus unklaren Prozessen, fehlender Dokumentation oder falschen Annahmen über die eigene Verantwortung. Diese Fehler sollten Maklerbüros vermeiden:
- Keine schriftliche Risikoanalyse
- Veraltete oder nicht aktualisierte Risikoanalyse
- Standardvorlage ohne Bezug zum eigenen Maklerbüro
- Fehlende interne Sicherungsmaßnahmen
- Fehlende Mitarbeiterschulung
- Schulung ohne Teilnehmer- und Inhaltsnachweis
- Käufer zu spät identifiziert
- Verkäufer nicht identifiziert
- Vertreter oder Bevollmächtigte nicht geprüft
- Wirtschaftlich Berechtigte nicht ermittelt
- Beteiligungsketten nicht nachvollzogen
- Transparenzregister nicht abgeglichen
- PEP-Prüfung vergessen
- Verdachtsmomente nicht intern eskaliert
- Keine goAML-Registrierung
- Verdachtsmeldung unterlassen
- Entscheidung gegen eine Meldung nicht dokumentiert
- Aufbewahrungsfristen nicht eingehalten
- Notar oder Bank fälschlich als Ersatz für eigene Pflichten betrachtet
GwG-Lücken frühzeitig schließen Eine kurze Erstprüfung zeigt, welche Unterlagen, Prozesse oder Nachweise in Ihrem Maklerbüro fehlen.
Kostenlose Erstberatung10. FAQ: Geldwäschegesetz für Immobilienmakler
Müssen Immobilienmakler eine Risikoanalyse erstellen?
Ja. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Unternehmen zu ermitteln und zu bewerten. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage des gesamten Risikomanagements. In der Praxis werden dabei insbesondere Kundenstruktur, Immobilienarten, Herkunft der Kunden, Vertriebswege, Zahlungsmodalitäten und geografische Risiken betrachtet. Die Risikoanalyse muss schriftlich dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Bei Prüfungen gehört sie regelmäßig zu den ersten angeforderten Unterlagen. Fehlt sie oder ist sie nicht ausreichend dokumentiert, drohen Beanstandungen und Bußgelder.
Wann gilt das Geldwäschegesetz für Immobilienmakler?
Das Geldwäschegesetz gilt für Immobilienmakler, sobald sie gewerblich Kauf-, Miet- oder Pachtverträge über Immobilien vermitteln. Bei Kaufverträgen gelten die geldwäscherechtlichen Pflichten grundsätzlich für jede Vermittlungstätigkeit. Bei Miet- und Pachtverträgen greifen die Pflichten insbesondere bei einer monatlichen Nettokaltmiete oder Nettokaltpacht von mindestens 10.000 Euro. Die Pflichten entstehen in der Praxis bereits vor dem eigentlichen Notartermin. Identifizierung, Risikobewertung und Dokumentation müssen regelmäßig vor Abschluss des Geschäfts erfolgen.
Sind auch Einzelmakler nach dem GwG verpflichtet?
Ja. Die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Einzelunternehmer, Solo-Makler und kleine Maklerbüros müssen die relevanten Pflichten erfüllen. Ein häufiger Irrtum ist, dass nur größere Maklerunternehmen oder Franchise-Systeme betroffen seien. Entscheidend ist allein die Tätigkeit als Immobilienmakler. Auch Einzelmakler müssen eine Risikoanalyse erstellen, Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte prüfen, Verdachtsfälle erkennen und die erforderlichen Unterlagen dokumentieren.
Wann muss ein Immobilienmakler Kunden identifizieren?
Die Identifizierung muss grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung beziehungsweise vor Durchführung der relevanten Transaktion erfolgen. Bei Immobiliengeschäften bedeutet dies regelmäßig vor Abschluss des Kaufvertrages und nicht erst nach dem Notartermin. In der Praxis empfiehlt sich die Identifizierung bereits bei ernsthaftem Kaufinteresse oder spätestens bei Reservierung einer Immobilie. So können mögliche Risiken frühzeitig erkannt und dokumentiert werden. Zusätzlich muss geprüft werden, ob ein wirtschaftlich Berechtigter vorhanden ist.
Muss der Verkäufer ebenfalls identifiziert werden?
Ja. Immobilienmakler müssen grundsätzlich beide Vertragsparteien identifizieren. Das betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie. Geldwäsche kann auf Käufer- und Verkäuferseite stattfinden. Deshalb verlangt das Geldwäschegesetz Transparenz über alle am Geschäft beteiligten Personen. Handelt es sich um Unternehmen oder Gesellschaften, müssen zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt werden. Bei Prüfungen kontrollieren Aufsichtsbehörden regelmäßig, ob beide Seiten vollständig dokumentiert wurden.
Welche Ausweisdaten dürfen Makler erfassen?
Immobilienmakler dürfen und müssen die für die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Daten erfassen. Dazu gehören insbesondere Vorname, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Angaben zum verwendeten Ausweisdokument wie Dokumentenart, Ausweisnummer und ausstellende Behörde. Die Datenerhebung dient der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Gleichzeitig sind Datenschutz und Zugriffsschutz zu beachten.
Darf ein Immobilienmakler den Personalausweis kopieren?
Ja. Immobilienmakler dürfen im Rahmen ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten Kopien oder Scans von Ausweisdokumenten anfertigen und aufbewahren. Die Identifizierung kann durch Kopie, Scan oder optisch digitale Erfassung dokumentiert werden. Dadurch kann später nachgewiesen werden, dass die Identifizierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Unterlagen dürfen ausschließlich für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten genutzt werden und müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
Welche Unterlagen brauche ich bei einer GmbH?
Bei einer GmbH reicht die Identifizierung der auftretenden Person allein nicht aus. Zusätzlich müssen Existenz der Gesellschaft, Vertretungsberechtigung und wirtschaftlich Berechtigte überprüft werden. In der Praxis werden regelmäßig ein aktueller Handelsregisterauszug, eine Gesellschafterliste und gegebenenfalls weitere Nachweise über Beteiligungsverhältnisse eingeholt. Bei mehrstufigen Beteiligungen kann eine weitergehende Prüfung erforderlich sein. Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, ob die Gesellschafterstruktur nachvollziehbar dokumentiert wurde.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter bei einer GmbH?
Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich die natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Makler müssen daher die Beteiligungsstruktur der GmbH analysieren. Bei einfachen Strukturen reicht häufig die Gesellschafterliste. Bei komplexeren Unternehmensstrukturen können mehrere Gesellschaftsebenen zu prüfen sein. Entscheidend ist immer die letztlich kontrollierende natürliche Person.
Was gilt bei einer KG oder GbR?
Auch bei einer KG oder GbR müssen wirtschaftlich Berechtigte ermittelt werden. Maßgeblich ist, welche natürlichen Personen Kontrolle ausüben oder die gesetzlichen Beteiligungsschwellen überschreiten. Bei einer KG sind regelmäßig Kommanditisten und gegebenenfalls die Gesellschafter der Komplementärgesellschaft zu betrachten. Bei einer GbR müssen die Beteiligungsverhältnisse aller Gesellschafter geprüft werden. Da diese Informationen nicht immer vollständig aus öffentlichen Registern ersichtlich sind, sind zusätzliche Unterlagen häufig erforderlich.
Wann greift der fiktive wirtschaftlich Berechtigte?
Ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter kommt nur dann in Betracht, wenn trotz umfassender Prüfungen keine natürliche Person als tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann und keine Verdachtsmomente vorliegen. In diesen Fällen gelten gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder vertretungsberechtigte Personen als fiktive wirtschaftlich Berechtigte. Diese Lösung darf nicht vorschnell genutzt werden. Makler müssen dokumentieren, welche Ermittlungen zuvor durchgeführt wurden.
Was ist eine PEP-Prüfung?
Eine PEP-Prüfung dient der Feststellung, ob ein Kunde oder wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person ist. Dazu gehören etwa hochrangige Politiker, Regierungsmitglieder, Richter oberster Gerichte oder leitende Funktionsträger staatlicher Unternehmen. Auch Familienangehörige und nahestehende Personen können relevant sein. Da PEPs ein erhöhtes Risiko darstellen, müssen Makler ein Verfahren zur Prüfung und Dokumentation vorhalten.
Welche Folgen hat eine PEP-Einstufung?
Eine PEP-Einstufung führt nicht automatisch dazu, dass ein Geschäft unzulässig wird. Politisch exponierte Personen gelten jedoch als Kunden mit erhöhtem Risiko. Deshalb müssen Immobilienmakler verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden. Dazu gehören unter anderem die Zustimmung einer Führungskraft, angemessene Maßnahmen zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte und eine verstärkte Überwachung der Geschäftsbeziehung. Die Umsetzung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Eine Verdachtsmeldung muss abgegeben werden, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen könnten, mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängen oder der Vertragspartner den wirtschaftlich Berechtigten nicht offenlegt. Ein Beweis ist nicht erforderlich. In der Praxis können ungewöhnliche Zahlungsstrukturen, undurchsichtige Gesellschaftskonstruktionen, widersprüchliche Angaben zur Mittelherkunft oder auffälliges Verhalten einen Verdacht begründen.
Was ist goAML?
goAML ist das elektronische Meldeportal der Financial Intelligence Unit. Über dieses System werden Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz elektronisch eingereicht. Die FIU analysiert die eingegangenen Meldungen und leitet relevante Fälle gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter. Immobilienmakler müssen Verdachtsmeldungen grundsätzlich elektronisch über goAML übermitteln. Eine vorherige Registrierung ist erforderlich, damit im Verdachtsfall unverzüglich gehandelt werden kann.
Muss sich jedes Maklerbüro bei goAML registrieren?
Ja. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen sich grundsätzlich bei goAML registrieren. Dies gilt auch dann, wenn bisher keine Verdachtsmeldung abgegeben wurde. Die Registrierung dient dazu, dass Meldungen im Bedarfsfall ohne Verzögerung eingereicht werden können. Wer erst im Verdachtsfall mit der Registrierung beginnt, riskiert unnötige Verzögerungen. Aufsichtsbehörden fragen bei Prüfungen regelmäßig nach dem Registrierungsstatus.
Was passiert nach einer Verdachtsmeldung?
Nach Eingang einer Verdachtsmeldung prüft die Financial Intelligence Unit den gemeldeten Sachverhalt. Die Informationen werden analysiert und gegebenenfalls mit weiteren Erkenntnissen abgeglichen. Für den meldenden Immobilienmakler bedeutet dies, dass gesetzliche Vorgaben wie das Durchführungsverbot und das Informationsverbot beachtet werden müssen. Die FIU kann zusätzliche Informationen anfordern oder den Vorgang an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Die Meldung und die zugrunde liegende Risikobewertung sollten vollständig dokumentiert werden.
Darf der Kunde über die Meldung informiert werden?
Nein. Das Geldwäschegesetz enthält ein Informations- beziehungsweise Tipp-Off-Verbot. Kunden dürfen grundsätzlich nicht darüber informiert werden, dass eine Verdachtsmeldung abgegeben wurde oder abgegeben werden soll. Dadurch sollen Ermittlungen nicht gefährdet werden. In der Praxis müssen Makler daher sehr sorgfältig kommunizieren. Auch indirekte Hinweise können problematisch sein. Mitarbeiter sollten hierzu geschult und interne Anweisungen dokumentiert werden.
Wie lange müssen GwG-Unterlagen aufbewahrt werden?
Unterlagen und Aufzeichnungen, die im Rahmen der geldwäscherechtlichen Pflichten erhoben wurden, müssen grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören Identifizierungsunterlagen, Ausweiskopien, Nachweise zum wirtschaftlich Berechtigten, Risikoanalysen, PEP-Prüfungen und Unterlagen zu Verdachtsfällen. Nach Ablauf der Frist sind Daten grundsätzlich zu löschen, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine strukturierte Ablage erleichtert jede Behördenprüfung erheblich.
Was prüft die Aufsichtsbehörde bei Immobilienmaklern?
Die Aufsichtsbehörde prüft, ob Immobilienmakler ihre Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz ordnungsgemäß erfüllen. Typische Prüffelder sind Risikoanalyse, Identifizierung von Kunden, Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Prüfungen, Mitarbeiterschulungen, interne Sicherungsmaßnahmen und Dokumentation. Prüfungen können schriftlich oder vor Ort erfolgen. Häufig werden konkrete Geschäftsvorfälle und Kundenakten überprüft. Eine gute Vorbereitung reduziert Aufwand, Rückfragen und Beanstandungsrisiken.
Welche Unterlagen verlangt die Behörde typischerweise?
Bei einer GwG-Prüfung fordert die Aufsichtsbehörde regelmäßig die aktuelle Risikoanalyse, interne Arbeitsanweisungen, Schulungsnachweise, Identifizierungsunterlagen, Dokumentationen zu wirtschaftlich Berechtigten und Unterlagen zu konkreten Immobiliengeschäften an. Zusätzlich können Übersichten über vermittelte Kauf- und Mietverträge, Provisionsabrechnungen, Handelsregisterunterlagen, PEP-Prüfungen und Risikobewertungen verlangt werden. Eine vollständige und strukturierte Dokumentation reduziert Rückfragen und zeigt, dass das Maklerbüro seine Pflichten ernst nimmt.
Welche Bußgelder drohen bei GwG-Verstößen?
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie nach den Umständen des Einzelfalls. Besonders häufig führen fehlende Risikoanalysen, unterlassene Identifizierungen, mangelhafte Dokumentation, fehlende Schulungen oder nicht abgegebene Verdachtsmeldungen zu Beanstandungen. Neben finanziellen Folgen drohen Reputationsschäden und ein erhöhter Prüfungsaufwand bei künftigen Kontrollen.
Reicht es, wenn der Notar die Identifizierung vornimmt?
Nein. Immobilienmakler müssen ihre geldwäscherechtlichen Pflichten eigenständig erfüllen. Die Identifizierung durch einen Notar ersetzt die gesetzlichen Verpflichtungen des Maklers nicht. Notare und Immobilienmakler sind eigenständige Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Deshalb muss der Makler Identifizierung, Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Prüfung und Risikobewertung selbst dokumentieren. Ein Verweis auf den Notar genügt gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht.
Braucht jedes Maklerbüro einen Geldwäschebeauftragten?
Nicht jedes Immobilienmaklerbüro ist verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Ob eine Bestellung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörde ab. Die Verantwortung für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes verbleibt jedoch immer bei der Geschäftsleitung oder dem Inhaber. Auch ohne Geldwäschebeauftragten müssen Risikoanalyse, Identifizierung, Schulung, Dokumentation und Verdachtsfallprozesse umgesetzt werden.
Wie hilft eine GwG-Schulung bei der Prüfungsvorbereitung?
Eine GwG-Schulung vermittelt die gesetzlichen Grundlagen und zeigt Mitarbeitern, wie die Anforderungen im Alltag umgesetzt werden. Fehlende oder unzureichende Schulungen gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Behördenprüfungen. Mitarbeiter müssen Verdachtsmomente erkennen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, Identifizierungen durchführen und Dokumentationspflichten einhalten können. Bei Prüfungen werden häufig Nachweise über Inhalte, Teilnehmer und Schulungszeitpunkte angefordert.
Was passiert, wenn keine Risikoanalyse vorhanden ist?
Fehlt die Risikoanalyse vollständig, liegt regelmäßig ein schwerwiegender Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage des gesamten Risikomanagements. Ohne sie fehlt häufig auch die Grundlage für angemessene Identifizierungsmaßnahmen, verstärkte Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen. Bei einer Behördenprüfung gehört die Risikoanalyse fast immer zu den ersten angeforderten Unterlagen. Kann sie nicht vorgelegt werden, drohen Beanstandungen, Nachbesserungsanordnungen und Bußgelder.