Mittelherkunft
Mittelherkunftsnachweis beim Immobilienkauf: Was Makler verlangen müssen
Der Mittelherkunftsnachweis dient dazu, die Herkunft der Gelder eines Käufers oder Investors nachvollziehbar zu machen. Immobilienmakler müssen bei erhöhtem Risiko nach § 10 GwG Informationen zur Mittelherkunft einholen und dokumentieren, wenn Herkunft oder Zahlungswege ungewöhnlich erscheinen. Ziel ist es, Geldwäsche über Immobilien zu verhindern und finanzielle Transparenz sicherzustellen.
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Der Mittelherkunftsnachweis dient der geldwäscherechtlichen Risiko- und Plausibilitätsprüfung. Er kommt bei Immobiliengeschäften zum Einsatz, weil hier in der Regel sehr hohe Summen fließen und der Immobilienmarkt in Deutschland als besonders anfällig für Geldwäsche gilt.
Das GwG verpflichtet Immobilienmakler nicht dazu, immer einen Mittelherkunftsnachweis anzufordern. Er wird jedoch zwingend erforderlich, wenn der Makler im Rahmen des risikobasierten Ansatzes (§ 10 Abs. 2 GwG) Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko erkennt – beispielsweise bei Auslandskonstellationen, ungewöhnlichen Zahlungswegen oder undurchsichtigen Beteiligungsstrukturen.
1. Erhöhtes Risiko laut Risikoanalyse
Immobilienmakler müssen gemäß § 5 GwG eine eigene Risikoanalyse erstellen und daraus Maßnahmen ableiten.
Ergibt sich daraus ein höheres Risiko, müssen verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet werden. Dazu gehört regelmäßig auch die Klärung der Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte.
Typische Risikofaktoren sind:
- Käufer aus Hochrisikostaaten
- komplexe internationale Firmenstrukturen
- Offshore-Gesellschaften
- politisch exponierte Personen (PEP)
- ungewöhnlich hohe Eigenkapitalanteile.
2. Unplausible oder ungewöhnliche Finanzierung
Auch ohne formale Risikofaktoren kann eine Transaktion auffällig sein.
Beispiele:
- Käufer zahlt mehrere Millionen Euro vollständig aus Eigenmitteln
- Finanzierung erfolgt über mehrere Drittpersonen
- Gelder stammen aus Ländern mit niedriger Transparenz
- Finanzierungsstruktur passt nicht zur wirtschaftlichen Situation.
3. Auffällige Transaktionsstruktur
Die AuAs nennen ausdrücklich Transaktionen, die
- besonders komplex,
- ungewöhnlich groß oder
- ohne wirtschaftlichen Zweck erscheinen,
als typische Hochrisikofälle. Solche Konstellationen erfordern regelmäßig eine vertiefte Prüfung.
Welche Unterlagen als Mittelherkunftsnachweis dienen können
Der Mittelherkunftsnachweis bedeutet keine umfassende Vermögensprüfung. Immobilienmakler müssen lediglich prüfen, ob die Angaben zur Finanzierung plausibel nachvollziehbar sind.
Typische Dokumente sind:
Private Käufer
- Kontoauszüge
- Sparguthaben-Nachweise
- Kreditvertrag einer Bank
- Verkaufsnachweise anderer Immobilien
- Schenkungsverträge
- Erbschein oder Testament
- Wertpapier- oder Depotnachweise
Juristische Personen
- Jahresabschlüsse
- Gesellschafterdarlehen
- Kapitalfluss-Nachweise
- Finanzierungsbestätigungen
-
Darlehensverträge
Internationale Käufer
- Bankbestätigungen aus dem Ausland
- beglaubigte Finanzierungsnachweise
- Kapitaltransfer-Dokumente.
Wichtig:
Immobilienmakler müssen keine kriminalistischen Ermittlungen durchführen. Sie prüfen lediglich, ob die Angaben plausibel erscheinen und zum Gesamtbild der Transaktion passen.
Wie Immobilienmakler die Mittelherkunft prüfen
In der Praxis folgt die Prüfung meist einem einfachen Schema.
1. Risiko erkennen
Zunächst wird bewertet, ob Risikofaktoren vorliegen.
Typische Fragen:
- Stammt der Käufer aus einem Hochrisikostaat?
- Wird über Drittkonten gezahlt?
- Ist die Finanzierung ungewöhnlich strukturiert?
- Passt der Kaufpreis zur wirtschaftlichen Situation?
2. Nachweise einholen
Bei erhöhtem Risiko sollten geeignete Dokumente angefordert werden.
Dabei gilt:
- nur relevante Unterlagen anfordern
- Prüfung klar begründen
- Anforderungen dokumentieren.
3. Plausibilität bewerten
Die entscheidende Frage lautet:
Ist der Geldfluss nachvollziehbar und wirtschaftlich plausibel?
Nicht erforderlich ist eine juristische Echtheitsprüfung aller Dokumente.
4. Dokumentation
Alle Schritte müssen dokumentiert werden.
Dazu gehören:
- angeforderte Unterlagen
- Bewertung der Plausibilität
- Entscheidung über Fortführung des Geschäfts.
5. Verdachtsprüfung
Bleiben Zweifel bestehen, muss geprüft werden, ob eine Geldwäscheverdachtsmeldung nach § 43 GwG erforderlich ist.
Praxisbeispiele aus dem Immobiliengeschäft
Beispiel 1 – unauffälliger Eigenkapitalnachweis
Ein Käufer legt Kontoauszüge und eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank vor.
→ plausibel
→ keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Beispiel 2 – Zahlung über Drittkonto
Der Kaufpreis soll von einem Konto eines Geschäftspartners überwiesen werden.
→ erhöhtes Risiko
→ Erklärung + Nachweis erforderlich.
Beispiel 3 – Offshore-Gesellschaft als Käufer
Eine ausländische Holding erwirbt eine Gewerbeimmobilie.
→ wirtschaftlich Berechtigter prüfen
→ Kapitalquelle nachvollziehen.
Beispiel 4 – Gesellschafterdarlehen
Eine GmbH finanziert den Kauf über Darlehen eines Gesellschafters.
→ Darlehensvertrag und Kapitalquelle prüfen.
Typische Fehler bei der Mittelherkunftsprüfung
In Prüfungen der Aufsichtsbehörden treten immer wieder ähnliche Fehler auf.
Besonders häufig sind:
- Mittelherkunft erst kurz vor dem Notartermin prüfen
- fehlende Dokumentation der Prüfung
- reine mündliche Aussagen akzeptieren
- komplexe Firmenstrukturen ungeprüft übernehmen
- Zahlungsflüsse über Drittkonten ignorieren.
Solche Versäumnisse können als Verstoß gegen die Kundensorgfaltspflichten gewertet werden.
Zusammenhang mit anderen GwG-Pflichten
Der Mittelherkunftsnachweis steht nie isoliert, sondern ist Teil mehrerer GwG-Pflichten.
Er hängt insbesondere zusammen mit:
- Risikoanalyse
- Kundensorgfaltspflichten
- wirtschaftlich Berechtigter
- Art der Finanzierung
- verstärkte Sorgfaltspflichten
- Geldwäscheverdachtsmeldung.
Diese Themen bilden zusammen das Compliance-System eines Maklerunternehmens.
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Hilfereiche Links
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