Führungsebene - Verständnis nach GwG für Immobilienmakler
Die Führungsebene bezeichnet die organisatorische Ebene eines Unternehmens, die für die Umsetzung und Überwachung der geldwäscherechtlichen Pflichten verantwortlich ist. Nach § 4 Abs. 3 GwG ist ein Mitglied der Leitungsebene für das Risikomanagement zu benennen.
--
Für Immobilienmakler bedeutet dies, dass die Geschäftsführung oder eine vergleichbare leitende Person die Risikoanalyse genehmigen und die Umsetzung der internen Sicherungsmaßnahmen sicherstellen muss. Die Führungsebene trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und muss regelmäßig über Risiken, Auffälligkeiten und Maßnahmen informiert werden. Nach den AuA der Länder umfasst dies auch die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements sowie die Sicherstellung angemessener organisatorischer und personeller Ressourcen.