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Risikoanalyse nach §5 GwG

Risikoanalyse nach §5 GwG für Immobilienmakler

Pflicht-Dokument seit 2017 · Bußgeld bis 150.000 € bei Fehlen

Jeder Immobilienmakler in Deutschland muss nach §5 GwG eine schriftliche Risikoanalyse vorhalten. Bei einer Aufsichtsprüfung ist dieses Dokument das erste, das die Behörde sehen will. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Bußgelder bis 150.000 € nach §56 GwG.

  • kostenloses Muster als PDF und Word-Vorlage
  • nach §5 GwG strukturiert mit allen Pflicht-Feldern
  • oder individuelle Erstellung in 48 Stunden zum Festpreis
  • bußgeldsicher und prüfungsfest

Service: Erstellung

Wir erstellen Ihre individuelle, prüfungsfeste Risikoanalyse nach §5 GwG innerhalb von 48 Stunden nach dem Briefing – inklusive passender Arbeitsanweisungen nach §5 und §6 GwG.

ab 389 €
netto · je nach Unternehmensgröße
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
  • fertige Analyse in 48 Stunden
  • Vollständigkeit durch Compliance-Team geprüft
  • 30-Tage-Geld-zurück-Versprechen
Erstellung anfragen

Was ist die Risikoanalyse nach §5 GwG?

Die Risikoanalyse ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie als Immobilienmakler die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiken Ihres Maklerbüros bewerten. Die gesetzliche Grundlage ist §5 GwG. Sie sind verpflichtet, die spezifischen Risiken Ihrer Kunden, Transaktionen, der geografischen Lage und Vertriebskanäle zu identifizieren, einzustufen und daraus interne Sicherungsmaßnahmen abzuleiten.

Die Risikoanalyse ist die Grundlage Ihres gesamten GwG-Compliance-Systems. Aus ihr leiten sich die internen Sicherungsmaßnahmen nach §6 GwG ab, ebenso die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach §10 GwG. Wer keine Risikoanalyse erstellt oder eine generische Vorlage ungeprüft übernimmt, verstößt gegen §5 GwG und riskiert ein Bußgeld nach §56 GwG.

Wichtig ist: Die Risikoanalyse muss zu Ihrem konkreten Maklerbüro passen. Eine Vorlage ist nur dann verwertbar, wenn Sie sie auf Ihre Mandantenstruktur, Ihr Vermittlungsvolumen und Ihre regionalen Schwerpunkte anpassen.

Die Pflicht-Risiko-Kategorien einer Risikoanalyse

Eine vollständige Risikoanalyse nach §5 GwG deckt verschiedene Risiko-Kategorien ab. Die Risiken werden im Rahmen der Risikoanalyse anhand eines geeigneten Bewertungssystems eingestuft, häufig beispielsweise in niedrig, mittel und hoch. Aus jeder Einstufung folgen konkrete Sicherungsmaßnahmen.

Risiko-KategorieBeispiel-IndikatorenMögliche Einstufung
1. Kundenrisiko Politisch exponierte Person, juristische Person mit komplexer Eigentümerstruktur, Vermittlung über Dritte, fehlende Identifikation Mittel bis Hoch
2. Transaktionsrisiko unzulässige oder ungewöhnliche Zahlungsstrukturen, Zahlungen über Drittkonten, Kryptowertetransaktionen oder wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Geldflüsse Hoch
3. Geografisches Risiko Käufer oder Verkäufer aus FATF-Hochrisikoland, Sanktionslisten-Treffer, Offshore-Domizilgesellschaften Hoch
4. Vertriebsrisiko Onlineplattformen, komplexe Vermittlungsstrukturen mit mehreren Beteiligten, Tippgebergeschäfte Mittel
5. Produkt- und dienstleistungsbezogene Risiken Share Deals, Trust-Strukturen, Nießbrauch-Konstellationen, Schenkung mit Auflagen Hoch

Risikoanalyse selbst erstellen: 7 Schritte

Die folgenden Schritte orientieren sich an den typischen Anforderungen an eine Risikoanalyse nach §5 GwG.

  1. Geschäftsmodell beschreibenTragen Sie ein, wie viele Mitarbeiter, Niederlassungen und Vermittlungen pro Jahr Sie haben. Beschreiben Sie Ihre Spezialisierung (Wohn-/Gewerbeimmobilien, Miete/Kauf, Preisklasse).
  2. Risikofaktoren je Kategorie sammelnListen Sie pro Kategorie die konkreten Indikatoren, die in Ihrem Büro auftreten können. Nutzen Sie unser Muster als Checkliste, kürzen Sie nicht Relevantes nicht heraus.
  3. Risikoeinstufung vornehmenStufen Sie jede Kategorie in Niedrig, Mittel oder Hoch ein. Begründen Sie schriftlich, warum.
  4. Sicherungsmaßnahmen ableitenDefinieren Sie zu jeder Einstufung konkrete Maßnahmen. Beispiel: Bei Hoch-Risiko-Transaktion erfolgt verstärkte Sorgfaltspflicht nach §15 GwG.
  5. Geldwäschebeauftragten benennenSoweit erforderlich, ist eine verantwortliche Person für das Risikomanagement bzw. ein Geldwäschebeauftragter zu benennen.
  6. Dokument unterschreiben und datierenDie Risikoanalyse sollte dokumentiert, datiert und durch die verantwortliche Person genehmigt werden.
  7. Aktualisierungstermin festlegenTragen Sie ein, wann Sie die Analyse das nächste Mal prüfen. Mindestens einmal pro Jahr, bei wesentlichen Geschäftsänderungen sofort.

Kostenloser Download: Muster-Risikoanalyse als PDF

Wir stellen Ihnen unser Muster-Paket kostenlos zur Verfügung. Es enthält eine PDF-Version zum Lesen und Drucken sowie eine ausfüllbare Word-Vorlage mit den Risiko-Kategorien. Beide Dateien sind nach §5 GwG strukturiert und enthalten alle Pflicht-Felder.

Das Muster ist eine nach §5 GwG strukturierte Vorlage mit den Pflicht-Feldern und Beispiel-Formulierungen. Die jeweils aktuelle Muster-Vorlage finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Muster-Risikoanalyse.

Das Muster-Paket enthält

  • PDF-Version zum Lesen und Drucken
  • ausfüllbare Word-Vorlage
  • alle 5 Pflicht-Risiko-Kategorien
  • Beispiel-Formulierungen und Pflicht-Felder
Zur Muster-Vorlage

Häufige Fehler bei der Risikoanalyse

Aus etlichen geprüften Risikoanalysen aus Maklerbüros ziehen wir folgende wiederkehrende Mängel. Vermeiden Sie diese Fehler bei der Eigenerstellung.

  • Generische Übernahme einer Vorlage ohne Anpassung an das eigene Geschäftsmodell. Die Aufsicht erkennt das sofort an Standard-Formulierungen.
  • Fehlende Einstufung einer der Pflicht-Kategorien. Häufig wird das Produktrisiko oder das Vertriebsrisiko vergessen.
  • Pauschale Einstufung aller Kategorien als Niedrig ohne nachvollziehbare Begründung.
  • Keine konkreten Sicherungsmaßnahmen abgeleitet. Die Risikoanalyse endet bei der Einstufung und enthält keine Konsequenzen.
  • Fehlendes Datum oder fehlende Unterschrift der Geschäftsleitung.
  • Risikoanalyse veraltet. Die regelmäßige Aktualisierung wurde vergessen.
  • Kein Verweis auf die §6-Sicherungsmaßnahmen und §10-Sorgfaltspflichten.

Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung

§5 Absatz 2 GwG verpflichtet Sie, die Risikoanalyse regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. In der Praxis lautet die Empfehlung daher mindestens einmal pro Kalenderjahr. Bei wesentlichen Änderungen Ihres Geschäftsmodells müssen Sie sofort reagieren.

Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel

  • Neue Niederlassung oder neuer Geschäftsbereich
  • Aufnahme einer neuen Zielgruppe (zum Beispiel internationale Käufer)
  • Wechsel des Geldwäschebeauftragten
  • Wesentliche Gesetzesänderungen, etwa Änderungen am GwG
  • Erkenntnisse aus einer behördlichen Prüfung
  • Verdachtsmeldung an die FIU

Unser Service: Risikoanalyse in 48 Stunden

Wenn Sie keine 6 bis 12 Stunden in die Eigenerstellung investieren wollen oder rechtlich auf der sicheren Seite stehen müssen, übernehmen wir die komplette Erstellung. Unser Ablauf ist standardisiert und prüfungsfest.

  1. Service buchenSie buchen den Service und erhalten einen Termin innerhalb von 24 Stunden.
  2. Risikoparameter analysierenIm Termin analysieren wir Ihre individuellen Risikoparameter.
  3. Erstellung in 48 StundenUnser Compliance-Team erstellt Ihre individuelle Risikoanalyse innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin.
  4. Dokument & ArbeitsanweisungenSie erhalten Ihre individuelle Risikoanalyse und die passenden Arbeitsanweisungen nach §5 und §6 GwG.
  5. Freigabe-BegleitungWir begleiten Sie bei der internen Freigabe und beantworten Ihre Rückfragen kostenfrei.
  6. Jährliche Aktualisierung (optional)Auf Wunsch übernehmen wir auch die jährliche Aktualisierung im Folgejahr.

Beispiel-Auszug einer ausgefüllten Risikoanalyse

Damit Sie eine Vorstellung vom Detailgrad bekommen, hier ein gekürzter Auszug aus einer Risikoanalyse, die wir für ein Maklerbüro in München erstellt haben. Die Originaldatei ist deutlich umfangreicher.

Geschäftsmodell-Beschreibung (Auszug)

Die Muster-Immobilien GmbH vermittelt seit 2014 hochpreisige Wohnimmobilien im Großraum München-Schwabing und Bogenhausen. Pro Jahr werden rund 45 Vermittlungen mit einem durchschnittlichen Objektwert von 850.000 Euro abgeschlossen. Das Unternehmen beschäftigt 6 Mitarbeiter, davon 4 mit Kundenkontakt. Die Käuferstruktur teilt sich auf in 65 Prozent inländische Privatkunden, 20 Prozent internationale Käufer aus EU-Staaten und 15 Prozent juristische Personen mit Sitz in Deutschland.

Risikoeinstufung Geografisches Risiko (Auszug)

Das geografische Risiko wird als Mittel eingestuft. Begründung: 20 Prozent der Käufer haben ihren Wohnsitz in EU-Staaten, davon ein nennenswerter Anteil in Drittländern mit erhöhtem Risiko-Profil (siehe FATF-Liste). Bei jedem Käufer aus einem EU-Drittland erfolgt eine verstärkte Sorgfaltspflicht nach §15 GwG, inklusive PEP-Prüfung und Sanktionslisten-Check über die Bundesbank-Datenbank.

Vergleich: Muster selbst ausfüllen vs. Service buchen

KriteriumMuster selbst ausfüllenService buchen
Kosten0 Euroab 389 € netto, je nach Unternehmensgröße
Zeitaufwand intern6 bis 12 Stundenkurzes Telefon-Briefing
Dauer bis fertig1 bis 4 Wochen (je nach Zeit)48 Stunden nach Briefing
Vollständigkeit & SicherheitEigenverantwortungVollständigkeit geprüft durch unser Compliance-Team; 30-Tage-Geld-zurück-Versprechen
FormatePDF / Word-VorlageIndividuelles Word-Dokument
Jährliche AktualisierungEigenverantwortungAuf Wunsch separat beauftragbar
Geeignet fürMaklerbüros mit Compliance-KenntnissenMaklerbüros ohne Zeit oder Erfahrung

Häufige Fragen

Brauche ich als Immobilienmakler wirklich eine schriftliche Risikoanalyse?

Ja. §5 GwG verpflichtet jeden Immobilienmakler in Deutschland, unabhängig von der Größe des Büros, zur Erstellung und Pflege einer schriftlichen Risikoanalyse. Bei einer Aufsichtsprüfung ist das Dokument vorzulegen. Fehlt es, droht ein Bußgeld nach §56 GwG bis zu 150.000 Euro.

Reicht ein heruntergeladenes Muster aus dem Internet aus?

Nein. Eine unangepasste Vorlage erfüllt §5 GwG nicht. Die Risikoanalyse muss zu Ihrem konkreten Geschäftsmodell, Ihrer Käuferstruktur und Ihren regionalen Schwerpunkten passen. Unser Muster ist als strukturierter Rahmen gedacht, den Sie individuell ausfüllen müssen, nicht als Plug-and-play-Lösung.

Wie oft muss ich die Risikoanalyse aktualisieren?

Das GwG schreibt keine feste Frist vor, sondern eine regelmäßige Überprüfung. In der Praxis empfiehlt sich mindestens einmal pro Kalenderjahr; zusätzlich bei wesentlichen Änderungen, Gesetzesänderungen oder nach einer Aufsichtsprüfung.

Welche Risiko-Kategorien muss die Risikoanalyse abdecken?

Kundenrisiko, Transaktionsrisiko, geografisches Risiko, Vertriebsrisiko sowie produkt- und dienstleistungsbezogene Risiken. Die Risiken werden anhand eines geeigneten Bewertungssystems (häufig niedrig, mittel, hoch) eingestuft und mit konkreten Sicherungsmaßnahmen verknüpft.

Wer muss die Risikoanalyse unterschreiben?

Immer die Geschäftsleitung. Ohne Unterschrift und Datum ist die Risikoanalyse formell unwirksam.

Was kostet die Erstellung durch GwGIMMO?

Die einmalige Erstellung kostet ab 389 Euro netto, je nach Unternehmensgröße. Eine Aktualisierung im Folgejahr ist auf Wunsch separat beauftragbar. Im Komplettpaket Externer Geldwäschebeauftragter ist die Risikoanalyse samt regelmäßiger Aktualisierung enthalten (Preis je nach Leistungsumfang auf Anfrage).

Welche Bußgelder drohen bei fehlender oder mangelhafter Risikoanalyse?

Bei fehlender oder mangelhafter Risikoanalyse drohen Bußgelder nach §56 GwG. Die höchsten Bußgelder im Millionenbereich betreffen wiederholte und schwere Verstöße, die über die reine Risikoanalyse hinausgehen; für eine fehlende Risikoanalyse liegen die Bußgelder regelmäßig deutlich darunter.

Was ist der Unterschied zwischen Risikoanalyse und Sicherungsmaßnahmen?

Die Risikoanalyse nach §5 GwG ist die Bewertungs-Grundlage. Aus ihr werden die internen Sicherungsmaßnahmen nach §6 GwG abgeleitet, zum Beispiel Schulungen, Verdachtsmeldungs-Prozesse und Kunden-Identifizierungs-Verfahren. Eine Risikoanalyse ohne abgeleitete Maßnahmen ist unvollständig.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Sie haben die Wahl: Sie laden unser kostenloses Muster und erstellen die Risikoanalyse selbst, oder Sie beauftragen uns mit der Erstellung in 48 Stunden. Beide Wege führen zur §5-Konformität.