Externer Geldwäschebeauftragter Immobilienmakler
Externer Geldwäschebeauftragter für Immobilienmakler
Was ist ein externer Geldwäschebeauftragter?
Ein externer Geldwäschebeauftragter ist eine außerhalb Ihres Maklerbüros tätige Person, die Sie nach §7 GwG bestellen, um die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu überwachen. Statt einen eigenen Mitarbeiter freizustellen und auszubilden, lagern Sie diese Funktion an einen Fachbetrieb aus.
GwGIMMO arbeitet ausschließlich für Immobilienmakler. Das unterscheidet uns von Generalisten, die alle Verpflichteten gleichzeitig bedienen. Eine vollständige Definition mit Voraussetzungen finden Sie in unserem Glossar-Eintrag zum Geldwäschebeauftragten.
Wann brauchen Immobilienmakler einen Geldwäschebeauftragten?
Nach §7 GwG müssen Verpflichtete einen Geldwäschebeauftragten bestellen, sobald die Aufsichtsbehörde dies anordnet. Maßgeblich ist die Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie kann anordnen, dass Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 4, 5, 8, 10 bis 14 und 16 GwG einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn sie dies für angemessen erachtet.
Selbst wenn keine ausdrückliche Anordnung vorliegt, lohnt sich die freiwillige Bestellung. Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko und erfüllen automatisch §6 GwG, der allgemeine interne Sicherungsmaßnahmen vorschreibt. Der vollständige Gesetzestext zu §7 GwG steht beim Bundesjustizministerium öffentlich bereit.
Aufgaben des externen Geldwäschebeauftragten für Ihr Maklerbüro
Der externe Geldwäschebeauftragte überwacht und prüft alle Pflichten aus dem Geldwäschegesetz auf Richtigkeit. Die operative Umsetzung im Tagesgeschäft verbleibt in Ihrem Büro; wir stellen sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Aufgabe |
Rechtsgrundlage |
Was GwGIMMO leistet |
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Risikoanalyse erstellen |
§5 GwG |
Branchenspezifische Analyse, jährliches Update |
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Interne Sicherungsmaßnahmen |
§6 GwG |
Richtlinien, Prozesse, Dokumentation |
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Mitarbeitenden-Schulung |
§6 Abs. 2 Nr. 6 GwG |
Online-Schulung ab 89 € pro Person |
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Verdachtsmeldungen an FIU |
§43 GwG |
Bewertung, Meldung, Kommunikation mit der FIU |
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Aufzeichnungspflichten |
§8 GwG |
Vorgaben zur 5-jährigen Aufbewahrung, Prüfung der Vollständigkeit |
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Eintragung Transparenzregister |
§20 GwG |
Erstmeldung und laufende Pflege |
Intern oder extern bestellen? Der Kostenvergleich
Viele Maklerbüros überlegen, einen eigenen Mitarbeiter zum Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Das ist möglich, rechnet sich aber selten. Die folgende Tabelle zeigt, was eine interne Lösung tatsächlich kostet.
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Posten |
Interner Geldwäschebeauftragter |
Externer Geldwäschebeauftragter (GwGIMMO) |
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Personalkosten p. a. |
ca. 12.000–18.000 € |
0 € |
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Aus- und Weiterbildung |
1.500–3.000 € einmalig + 800 €/Jahr |
Inklusive |
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Software / Dokumentation |
ab 600 €/Jahr |
Inklusive |
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Verfügbarkeit bei Verdachtsfall |
abhängig von Urlaub und Krankheit |
Ganzjährig |
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Haftungsübernahme |
Liegt bei Geschäftsführung |
Operative Entlastung; Letztverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung |
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Gesamtkosten Jahr 1 |
ca. 14.000–22.000 € |
auf Anfrage |
So läuft die Bestellung bei GwGIMMO in 48 Stunden
Andere Anbieter brauchen oft Wochen für das Onboarding. Wir haben den Prozess auf zwei Werktage verdichtet. So gehen Sie vor.
- Tag 0 – Erstgespräch: Wir klären Bürostruktur, Mitarbeiterzahl, Risikoprofil.
- Tag 1 vormittags – Sie unterschreiben Bestellungsurkunde und Servicevertrag digital.
- Tag 1 nachmittags – GwGIMMO erstellt Ihre individuelle Risikoanalyse.
- Tag 2 vormittags – Erstschulung Ihrer Mitarbeitenden über unsere Lernplattform.
- Tag 2 nachmittags – Sie erhalten Ihr Konformitätspaket: Bestellungsurkunde, Risikoanalyse, Schulungsnachweise.
- Ab Tag 3 – Laufende Betreuung mit fester Ansprechperson und Reaktionszeit unter 24 Stunden.
Was kostet ein externer Geldwäschebeauftragter?
Wir arbeiten mit individuellen Paketen, nicht mit Stundensätzen. So planen Sie Ihre Compliance-Kosten ohne böse Überraschungen. Die Tarife richten sich nach der Mitarbeiterzahl Ihres Büros.
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Tarif |
Geeignet für |
Preis/Monat |
Schulungen inklusive |
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Solo |
Einzelmakler ohne Personal |
auf Anfrage |
1 Person |
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Team |
Büros bis 5 Mitarbeitende |
auf Anfrage |
5 Personen |
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Premium |
Büros 6–15 Mitarbeitende |
auf Anfrage |
15 Personen |
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Enterprise |
Filialen und Verbünde ab 16 MA |
auf Anfrage |
Alle Mitarbeitenden |
Bußgelder nach §56 GwG: Was bei Versäumnissen droht
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sind keine Bagatellen. §56 GwG sieht gestaffelte Bußgelder vor, die Ihr Maklerbüro existenziell treffen können. Die vollständige Bußgeldnorm finden Sie bei dejure.org.
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Verstoß |
Maximales Bußgeld |
Beispiel |
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Einfacher Verstoß (fahrlässig) |
bis 100.000 € |
Keine Risikoanalyse vorhanden |
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Schwerwiegender Verstoß |
bis 150.000 € |
Identifizierung unterlassen |
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Vorsätzlicher Verstoß |
bis 1.000.000 € |
Vorsätzliche Nichtmeldung an FIU |
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Schwerer, wiederholter Verstoß |
bis 5.000.000 € |
Systematische Pflichtverletzung |
Qualifikation und Haftung Ihres externen Geldwäschebeauftragten
Ein Geldwäschebeauftragter muss zuverlässig und sachkundig sein. Was das konkret heißt, regelt §7 GwG. Sachkunde umfasst Kenntnisse des Geldwäschegesetzes, der typischen Verdachtsmomente in der Immobilienbranche und der Meldewege zur FIU. Details zur Sachkunde erläutern wir im Glossar.
Alle Geldwäschebeauftragten bei GwGIMMO weisen diese Sachkunde durch Zertifikate nach. Im Servicevertrag begleiten wir Ihre Compliance vollständig und stehen für die Qualität unserer Arbeit ein (Details in den AGB). Sollte trotz korrekter Mitarbeit eine Beanstandung wegen unserer Versäumnisse zu einem Bußgeld führen, erstatten wir Ihre bei uns gezahlten Servicegebühren in voller Höhe zurück. Das ist unser Geld-zurück-Versprechen.
Risikoanalyse, Verdachtsmeldungen, Schulungen: Was inklusive ist
Manche Anbieter rechnen jede Zusatzleistung einzeln ab. Bei uns sind die Kernleistungen im Monatspreis enthalten.
Risikoanalyse nach §5 GwG
Wir erstellen eine individuelle Risikoanalyse für Ihr Büro, basierend auf Standort, Objektarten, Kundenstruktur und bisherigen Auffälligkeiten. Die Analyse aktualisieren wir mindestens einmal jährlich.
Verdachtsmeldungen nach §43 GwG
Wenn ein Mitarbeitender oder Sie selbst einen Verdachtsmoment erkennen, melden Sie sich kurz bei unserer Hotline. Wir bewerten den Fall, formulieren die Meldung an die FIU über das Portal goAML und kommunizieren auf Wunsch weiter direkt mit der Behörde.
GwG-Schulungen ab 89 €
Neue Mitarbeitende absolvieren bei uns eine GwG-Schulung für 89 € pro Person. Bestandsmitarbeitende erhalten jährliche Auffrischungen, die im Servicepaket enthalten sind.
Transparenzregister-Pflege
Falls Sie noch nicht eingetragen sind, übernehmen wir die Erstmeldung zum Transparenzregister und halten Ihre Eintragung aktuell. Details zur Pflicht erklären wir im Glossar-Eintrag Transparenzregister.
Warum GwGIMMO statt Generalist-Compliance-Anbieter
Am Markt sind zahlreiche Compliance-Anbieter aktiv. Sie bedienen Banken, Versicherungen, Steuerberater und nebenbei auch Makler. Diese Anbieter kennen das Geldwäschegesetz, aber selten die Eigenheiten der Immobilienbranche.
- Wir kennen die typischen Verdachtsmomente bei Immobilien-Transaktionen: Strohmänner, Bargeldzahlungen, Offshore-Käufer.
- Wir liefern Risikoanalysen, die auf Ihren Standort und Ihre Objektklasse zugeschnitten sind.
- Unsere Schulungen verwenden Maklerfälle, keine generischen Banken-Beispiele.
- Unsere Hotline kennt MaBV, Maklerrecht und §261 StGB nicht nur dem Namen nach.
- Wir arbeiten mit individuellen Paketen, nicht mit Stundenabrechnung.
So wechseln Sie von Ihrem aktuellen Anbieter zu GwGIMMO
Sie haben bereits einen externen Geldwäschebeauftragten, sind aber unzufrieden? Der Wechsel ist unkompliziert. Wir übernehmen Ihre vorhandene Dokumentation, prüfen sie auf Lücken und stellen den Servicebetrieb innerhalb von zwei Wochen um.
- Kündigen Sie den Altvertrag fristgerecht (meist 3 Monate zum Quartalsende).
- Sie senden uns die letzte Risikoanalyse und Schulungsnachweise.
- Wir gleichen ab, ergänzen Lücken und übernehmen die Bestellungsurkunde.
- Ihre Mitarbeitenden erhalten eine kurze Übergabeschulung.
- Ab Tag 1 des Folgemonats sind wir Ihr verantwortlicher Geldwäschebeauftragter.
Branchenspezifische Verdachtsmomente bei Immobilien
Geldwäsche im Immobiliensektor ist besonders attraktiv für Kriminelle, weil Objekte hohe Werte absorbieren und Transaktionen mit erheblicher Komplexität ablaufen. Ein guter externer Geldwäschebeauftragter erkennt typische Muster früh.
- Kaufpreis weicht stark vom Verkehrswert ab, ohne nachvollziehbare Begründung
- Käufer bestehen auf Barzahlung oder ungewöhnliche Anzahlungen
- Strohleute-Konstruktionen mit unklarem wirtschaftlich Berechtigten
- Käufer aus Hochrisikoländern ohne klare Geschäftsverbindung zu Deutschland
- Auffällige Eile beim Abschluss ohne übliche Prüfungen
- Mehrfach geänderte Käufer kurz vor Beurkundung
Häufige
Fragen
Ja. §7 GwG schreibt keine interne Person vor. Sie dürfen die Funktion an einen externen Dienstleister wie GwGIMMO auslagern, solange dieser zuverlässig und sachkundig ist. Die Bestellungsurkunde reichen wir auf Wunsch direkt bei Ihrer Aufsichtsbehörde ein.
In 48 Stunden. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie am Folgetag Bestellungsurkunde und Risikoanalyse, am zweiten Tag schulen wir Ihre Mitarbeitenden. Sie sind damit gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde voll handlungsfähig.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, beantworten Anfragen der Behörde und ergänzen fehlende Dokumentation. Sollte ein Bußgeld nachweislich auf einer Pflichtverletzung von GwGIMMO beruhen, erstatten wir Ihre Servicegebühren vollständig zurück.
Die Letztverantwortung trägt die Geschäftsleitung Ihres Maklerbüros. GwGIMMO begleitet Sie und steht für die Qualität der ausgelagerten Aufgaben ein (siehe AGB).
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach ist eine monatliche Kündigung möglich. So vermeiden wir Mehrkosten durch häufige Wechsel, geben Ihnen aber Flexibilität nach dem ersten Jahr.
Ja. Im Tarif Solo ist eine Person enthalten, in Team fünf
Personen, in Premium fünfzehn. Weitere Schulungen kosten 89 € pro Person. Alle
Schulungen laufen online und schließen mit einem Zertifikat ab.
Wir arbeiten ausschließlich für Immobilienmakler. Unsere Risikoanalysen, Schulungen und Hotline sind auf Maklerpraxis zugeschnitten. Generalisten betreuen Banken, Versicherer und Makler parallel und liefern entsprechend allgemeine Inhalte.
89 € pro Person für Mitarbeitende, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind. Die Schulung läuft online und endet mit einem Teilnahmezertifikat nach §6 Abs. 2 Nr. 6 GwG.
Bereit für einen externen Geldwäschebeauftragten ohne Aufwand?
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir klären Ihre Situation, prüfen vorhandene Dokumente und nennen den passenden Tarif. Innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss sind Sie GwG-konform.