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Politisch Exponierte Person (PEP)

Politisch exponierte Person (PEP) – Erklärung für Immobilienmakler

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine natürliche Person, die ein hochrangiges öffentliches Amt ausübt oder in den vergangenen zwölf Monaten ausgeübt hat – sowie deren unmittelbare Familienangehörige und bekannte engerstehende Personen. Für Immobilienmakler gelten bei PEPs verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG, weil für diese Personengruppe ein erhöhtes Korruptions- und Geldwäscherisiko besteht. Makler müssen PEP-Status abfragen, dokumentieren und zusätzliche Prüfungen durchführen.

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Der Begriff „Politisch exponierte Person“ (PEP) ist im Geldwäschegesetz eindeutig definiert und gehört zu den Risikoindikatoren in der Kundenprüfung. Da PEPs aufgrund ihrer besonderen gesellschaftlichen Stellung häufig Zugang zu öffentlichen Geldern oder politischen Entscheidungsprozessen haben, stuft das GwG diese Personengruppe als Hochrisikokunden ein.

Für Immobilienmakler bedeutet dies: Sobald ein Kunde PEP ist – oder ein enger Angehöriger bzw. Geschäftspartner einer PEP – müssen verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG angewendet werden.

Ausführlicher Beitrag: [Blog PEP- Alles was Makler wissen müssen]