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Hochrisiko-Transaktion

Eine Hochrisiko-Transaktion ist eine geschäftliche Handlung oder ein Vorgang, bei dem aufgrund bestimmter Merkmale ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Solche Transaktionen sind nicht abschließend gesetzlich definiert, ergeben sich jedoch aus der risikobasierten Betrachtung nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG sowie den verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG. Nach den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Länder (AuA, Abschnitt zu verstärkten Sorgfaltspflichten und Hochrisiko-Transaktionen) zählen insbesondere ungewöhnlich komplexe, wirtschaftlich nicht nachvollziehbare oder atypische Transaktionsstrukturen hierzu.

Typische Konstellationen sind etwa ungewöhnliche Finanzierungsmodelle, kurzfristige Weiterverkäufe ohne wirtschaftliche Begründung, internationale Zahlungsströme ohne klaren Bezug oder der Einsatz mehrerer zwischengeschalteter Gesellschaften. Wird eine Hochrisiko-Transaktion erkannt, sind verstärkte Sorgfaltspflichten umzusetzen, insbesondere die vertiefte Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte sowie die intensivere Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 15 GwG). In Einzelfällen kann auch eine Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG erforderlich sein.

Hilfreiche Links:
[Verdachtsmeldung] [Transparenzregister]