Loan-Back-Verfahren
Das Loan-Back-Verfahren beschreibt eine Geldwäschetechnik, bei der illegal erworbene Vermögenswerte zunächst ins Ausland transferiert und anschließend in Form eines scheinbar legitimen Darlehens an den ursprünglichen Täter zurückgeführt werden. Dadurch entsteht der Eindruck legaler Finanzierungsmittel. Diese Vorgehensweise fällt unter die Verschleierungshandlungen im Sinne von § 261 StGB und ist im Kontext geldwäscherelevanter Transaktionen gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG besonders risikobehaftet.
Für Immobilienmakler wird das Loan-Back-Verfahren relevant, wenn Kaufpreise über Darlehen finanziert werden, deren wirtschaftlicher Hintergrund oder Kreditgeber nicht plausibel erscheint. Auffällig sind insbesondere internationale Finanzierungsstrukturen, ungewöhnliche Kreditkonditionen oder fehlende wirtschaftliche Substanz des Darlehensgebers. In solchen Fällen sind verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG zu prüfen, insbesondere die Herkunft der Vermögenswerte und die wirtschaftliche Plausibilität der Finanzierung.
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