Zum Inhalt springen

Notifiziertes elektronisches Identifizierungssystem

Ein notifiziertes elektronisches Identifizierungssystem ist ein staatlich anerkanntes Verfahren zur digitalen Identitätsprüfung, das als zulässige Methode zur Identifizierung im Sinne des GwG eingesetzt werden kann (§ 12 GwG).

--

Für Immobilienmakler ermöglicht dieses Verfahren eine rechtssichere Identifizierung ohne persönliche Anwesenheit des Kunden. Es wird insbesondere bei digitalen Geschäftsprozessen oder bei internationaler Kundschaft eingesetzt. Nach den AuA der Länder muss sichergestellt sein, dass das verwendete System den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine zuverlässige Identitätsfeststellung gewährleistet. Die Nutzung ist in den internen Prozessen zu verankern und ordnungsgemäß zu dokumentieren.