Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine besonders sichere Form der elektronischen Signatur, die den Anforderungen der eIDAS-Verordnung entspricht und im GwG als zulässiges Mittel zur Identifizierung eingesetzt werden kann (§ 12 GwG).
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Für Immobilienmakler bietet sie die Möglichkeit, Identifizierungsprozesse digital und rechtssicher umzusetzen, insbesondere bei Fernabschlüssen oder digitalen Vertragsprozessen. Nach den AuA der Länder ist sicherzustellen, dass die Signatur eindeutig einer Person zugeordnet werden kann und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ihre Verwendung ist zu dokumentieren und regelmäßig auf Aktualität sowie technische Sicherheit zu überprüfen.