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Strohmann

Strohmann 

Ein Strohmann ist eine Person, die im Außenverhältnis als Käufer, Vertragspartner oder Gesellschafter auftritt, tatsächlich aber nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt. Sie fungiert lediglich als vorgeschobene Person für einen Dritten, der im Hintergrund die Kontrolle ausübt oder die Gelder bereitstellt. Im Geldwäschekontext gilt der Einsatz von Strohmännern als erhebliches Risikomerkmal.


Erklärung und Bedeutung für Immobilienmakler

Der Einsatz eines Strohmanns ist eine klassische Methode, um die wahre Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern. Gerade im Immobiliensektor wird diese Konstruktion genutzt, um Vermögenswerte anonym zu erwerben oder die Herkunft von Geldern zu verdecken. Für Immobilienmakler ist das Thema daher von Bedeutung.

Typisch ist, dass der Strohmann formal alle Anforderungen erfüllt: Er weist sich ordnungsgemäß aus, unterschreibt Verträge und tritt nach außen als Käufer oder Vertreter auf. Auffällig wird die Konstellation jedoch, wenn die wirtschaftliche Realität nicht zu dieser Rolle passt – etwa weil Kaufpreiszahlungen von Dritten stammen, Entscheidungen offensichtlich von einer anderen Person getroffen werden oder der Strohmann kaum Kenntnisse über das Geschäft hat.

Das Geldwäschegesetz verbietet Strohmannkonstruktionen nicht ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Besteht der Verdacht, dass der Vertragspartner nur vorgeschoben ist, müssen Makler genauer prüfen, in wessen Interesse gehandelt wird. Gelingt diese Aufklärung nicht, liegt ein erhöhtes Geldwäscherisiko vor.

Aufsichtsbehörden erwarten in solchen Fällen eine besonders kritische Haltung. Ein unreflektiertes Akzeptieren von Strohmannkonstellationen wird häufig als schwerer Verstoß gegen die Kundensorgfaltspflichten gewertet. 


Typische Anzeichen für eine Strohmann-Konstruktion

In der Praxis zeigen sich Strohmannkonstellationen häufig durch:

  • Kaufpreiszahlungen von Konten Dritter
  • widersprüchliche Angaben zur Mittelherkunft
  • fehlende Entscheidungsbefugnis des formalen Käufers
  • auffällige Einflussnahme einer nicht genannten Person
  • wirtschaftlich unplausible Rollenverteilung

Je mehr dieser Punkte zusammentreffen, desto höher ist das Risiko.


Relevanz im gelwäscherechtlichen-Kontext

Für Immobilienmakler bedeutet der Verdacht auf einen Strohmann konkret:

  • erhöhtes Risiko in der Risikoanalyse
  • verstärkte Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten
  • intensive Mittelherkunftsprüfung
  • umfassende Dokumentation der Entscheidungsfindung
  • Prüfung einer Geldwäscheverdachtsmeldung

Ein Geschäft darf nicht allein deshalb fortgeführt werden, weil die formale Identifizierung korrekt war.