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Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter – einfach erklärt für Immobilienmakler


Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, die letztlich Eigentum oder Kontrolle über eine Struktur ausübt. Immobilienmakler müssen nach § 11 GwG prüfen, wer hinter einer Firma, Organisation oder Konstruktion tatsächlich steht. Ziel ist es, verschleierte Eigentümerstrukturen aufzudecken und Geldwäsche über Immobilien zu verhindern.

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Der wirtschaftlich Berechtigte gehört zu den Prüfkomponenten der geldwäscherechtlichen Kundensorgfalt. Während bei Privatpersonen die Identifizierung eindeutig ist, wird es bei juristischen Personen, Holdingstrukturen, ausländischen Gesellschaften oder atypischen Gestaltungen schnell komplex. Deshalb verpflichtet das GwG in § 3 und § 11, den tatsächlichen Eigentümer oder Kontrolle ausübende Person festzustellen — unabhängig von formalen Registereinträgen.

Für Immobilienmakler ist diese Prüfung wichtig, weil im Immobiliensektor verschachtelte Gesellschaftsstrukturen häufig genutzt werden, um Herkunft und Kontrolle über Vermögenswerte zu verschleiern.

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Auführliche Informationen finden Sie auch im Blogartikel: [Wirtschaftlich Berechtigter nach GwG]