Unstimmigkeitsmeldung
Eine Unstimmigkeitsmeldung bezeichnet die Mitteilung an die registerführende Stelle des Transparenzregisters, wenn ein Verpflichteter feststellt, dass die dort eingetragenen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten nicht mit den ihm vorliegenden Informationen übereinstimmen. Für Immobilienmakler wird dies relevant, wenn sie im Rahmen der Identifizierung eines wirtschaftlich Berechtigten feststellen, dass Angaben im Transparenzregister unvollständig oder offensichtlich fehlerhaft sind. In solchen Fällen darf die Abweichung nicht ignoriert werden. Vielmehr muss geprüft werden, ob eine entsprechende Meldung erforderlich ist. Die Pflicht zur Abgabe einer solchen Meldung dient dazu, die Qualität und Aktualität der Registerdaten zu verbessern und Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Makler ihre eigenen Ermittlungsergebnisse mit den Registereinträgen vergleichen und festgestellte Unstimmigkeiten dokumentieren. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a GwG, der die Meldepflicht bei Unstimmigkeiten im Transparenzregister regelt.
Ausführlicher Blogbeitrag: [Unstimmigkeitsmeldung ans Transparenzregister]
Hilfreiche Links: [Identifizierung] [wirtschaftlich Berechtigter]