Verschleierungshandlung
Verschleierungshandlungen sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Herkunft illegaler Vermögenswerte zu verbergen oder deren Zuordnung zu erschweren. Sie sind zentraler Bestandteil der Geldwäsche nach § 261 StGB und stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit verdachtsrelevanten Sachverhalten im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG. Dazu zählen insbesondere komplexe Transaktionsketten, Nutzung von Strohmännern oder verschachtelte Unternehmensstrukturen.
Für Immobilienmakler sind Verschleierungshandlungen relevant, wenn wirtschaftliche Hintergründe von Käufen oder Finanzierungen nicht transparent sind oder bewusst verschleiert erscheinen. Dies betrifft insbesondere Fälle mit unklaren wirtschaftlich Berechtigten oder ungewöhnlichen Finanzierungswegen. Die AuA der Länder (Abschnitt Hochrisiko-Transaktionen) weisen darauf hin, dass wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Strukturen ein wesentliches Risiko darstellen. In solchen Fällen sind verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG) sowie eine mögliche Verdachtsmeldung (§ 43 GwG) zu prüfen.
Hilfreiche Links:
[Strohmann] [Transparenzregister]