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Jahresschulung nach GwG

Die Jahresschulung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist Teil der internen Sicherungsmaßnahmen und dient dazu, Mitarbeiter regelmäßig über geldwäscherechtliche Pflichten und Risiken zu informieren.

Immobilienmakler sind verpflichtet, ihre Beschäftigten in angemessenen Abständen zu schulen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beteiligten:

  • geldwäscherechtliche Vorgaben kennen
  • typische Risikosituationen erkennen
  • interne Abläufe korrekt anwenden

Inhalte einer Jahresschulung sind in der Regel:

  • Grundlagen des Geldwäschegesetzes
  • Kundensorgfaltspflichten (z. B. Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter)
  • Umgang mit Auffälligkeiten und Verdachtsfällen
  • unternehmensinterne Prozesse und Zuständigkeiten

Die Schulung muss dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Datum der Schulung
  • Inhalte
  • Teilnehmer

Die regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter ist gesetzlich vorgesehen und Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements

Hilfreiche Links:

[GwG Schulung buchen] [Pflichten Makler nach GwG]