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Karussell-Verkäufe

Karussell-Verkäufe bezeichnen eine Form der Geldwäsche, bei der Vermögenswerte – insbesondere Immobilien oder Beteiligungen – mehrfach zwischen verschiedenen Parteien hin- und herverkauft werden, um die Herkunft von Geldern zu verschleiern und scheinbar legitime Transaktionsketten zu erzeugen. Ziel ist es, illegale Mittel durch wiederholte Kauf- und Verkaufsprozesse in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Solche Konstruktionen stehen regelmäßig im Zusammenhang mit komplexen Transaktionsmustern im Sinne von § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG sowie verdachtsrelevanten Sachverhalten nach § 43 Abs. 1 GwG.

Für Immobilienmakler sind Karussell-Verkäufe insbesondere dann relevant, wenn Objekte in kurzer Zeit mehrfach den Eigentümer wechseln oder ungewöhnliche Preisentwicklungen ohne nachvollziehbare wirtschaftliche Grundlage auftreten. In der Praxis ist eine erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen der Risikoanalyse (§ 5 GwG) sowie der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG) erforderlich. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder (AuA, Abschnitt zu Hochrisiko-Transaktionen) betonen, dass ungewöhnlich komplexe oder wirtschaftlich nicht plausible Transaktionsstrukturen als Risikoindikatoren zu werten sind.

Hilfreiche Links:
[Verdachtsmeldung] [Risikoanalyse] [wirtschaftlich Berechtigter]