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Share Deal

Ein Share Deal bezeichnet den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die Eigentümerin einer Immobilie ist, anstelle des direkten Kaufs der Immobilie selbst (Asset Deal). Im geldwäscherechtlichen Kontext ist entscheidend, dass sich wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse ändern, ohne dass zwingend ein klassischer Immobilienkaufvertrag vorliegt. Für die Einordnung sind insbesondere § 1 Abs. 5 GwG (Transaktionsbegriff) sowie § 3 GwG (wirtschaftlich Berechtigter) maßgeblich.

Für Immobilienmakler besteht ein erhöhtes Risiko, wenn sie in Transaktionen eingebunden sind, bei denen gesellschaftsrechtliche Strukturen genutzt werden, um Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ist hierbei besonders komplex und zwingend erforderlich (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Die AuA der Länder (Abschnitt zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter) betonen, dass auch mehrstufige Beteiligungsstrukturen vollständig aufzuklären sind. Share Deals können zudem im Rahmen der Risikoanalyse (§ 5 GwG) als erhöhtes Risiko einzustufen sein, insbesondere bei verschachtelten Beteiligungen oder Auslandsbezug.

Hilfreiche Links:

[Transparenzregister] [Risikoanalyse] [Identifizierung]