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Smurfing

Smurfing bezeichnet die Aufteilung größerer Geldbeträge in viele kleinere Transaktionen, um gesetzliche Schwellenwerte zu umgehen und damit die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu vermeiden. Dieses Vorgehen ist ausdrücklich im Kontext von Transaktionen nach § 10 Abs. 3 GwG relevant und wird in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Länder (AuA, Abschnitt zu Schwellenwerten/Smurfing) als typischer Geldwäscheindikator beschrieben.

Für Immobilienmakler kann Smurfing insbesondere bei Anzahlungen, Reservierungsgebühren oder ungewöhnlichen Zahlungsmodalitäten auftreten. Wenn mehrere kleinere Zahlungen erfolgen, die in ihrer Gesamtheit einen erheblichen Betrag darstellen, ist dies im Rahmen der Risikoanalyse (§ 5 GwG) zu berücksichtigen. In solchen Fällen sind verstärkte Prüfungen sowie gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG erforderlich. Entscheidend ist, dass nicht nur Einzeltransaktionen, sondern auch deren Zusammenhang bewertet werden.

Hilfreiche Links:

[Verdachtsmeldung] [Risikoanalyse] [Sorgfaltspflichten]