Transaktionsmonitoring
Transaktionsmonitoring bezeichnet die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, um Auffälligkeiten oder geldwäscherelevante Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG, der eine kontinuierliche Überwachung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten verlangt. Die AuA der Länder konkretisieren, dass hierbei insbesondere ungewöhnliche oder komplexe Transaktionsmuster zu identifizieren sind.
Für Immobilienmakler bedeutet dies, dass nicht nur die initiale Prüfung eines Kunden erfolgt, sondern auch während der gesamten Geschäftsbeziehung Veränderungen bewertet werden müssen. Dies betrifft beispielsweise nachträgliche Änderungen der Zahlungsstruktur, ungewöhnliche Zwischenfinanzierungen oder neue beteiligte Parteien. Transaktionsmonitoring ist eng mit der Risikoanalyse (§ 5 GwG) verknüpft und kann zur Auslösung verstärkter Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG) oder einer Verdachtsmeldung (§ 43 GwG) führen.
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