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Treuhandkonstruktion

Eine Treuhandkonstruktion ist eine rechtliche oder tatsächliche Gestaltung, bei der Vermögenswerte oder Rechtspositionen formal über eine andere Person oder Struktur gehalten oder abgewickelt werden. Geldwäscherechtlich ist der Begriff für Immobilienmakler relevant, weil Treuhandgestaltungen die Transparenz über die tatsächlich hinter einem Geschäft stehende Person erschweren können. In der Maklerpraxis betrifft das insbesondere Konstellationen, in denen die auftretende Person, der Vertragspartner und die wirtschaftlich berechtigte Person erkennbar auseinanderfallen oder eine Struktur ersichtlich dazu dient, unmittelbare Zuordnungen zu vermeiden. Dann reicht es nicht, nur die formale Vertragspartei zu erfassen; vielmehr muss die Struktur risikoorientiert hinterfragt und der wirtschaftlich Berechtigte sauber ermittelt werden. Die AuA heben zudem hervor, dass Treuhandkonstruktionen nicht zur Umgehung geldwäscherechtlicher Pflichten gewählt werden dürfen. Für Makler ist der Begriff deshalb vor allem ein Warnsignal für vertiefte Prüfung, zusätzliche Nachweise und gegebenenfalls verstärkte Sorgfaltspflichten. Rechtsanker sind insbesondere § 3 GwG und § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG; ergänzend verweisen die AuA der Länder (Stand 2025) auf Treuhandkonstruktionen bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und bei Umgehungskonstellationen.

Hilfreiche Links: [Geldwäscherisiken] 

Ausführlicher Blogbeitrag: [Alles was Immobilienmakler zum Transparenzregister wissen müssen]