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Internationale Käufer

Internationale Käufer sind natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz, Sitz oder wirtschaftlichem Schwerpunkt außerhalb Deutschlands, die Immobilien in Deutschland erwerben oder anmieten. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes gelten internationale Käufer häufig als risikoreicher, da Auslandsbezug, fremde Rechtsordnungen und grenzüberschreitende Geldflüsse die Transparenz erschweren. Für Immobilienmakler bedeutet dies regelmäßig erhöhte Prüf- und Dokumentationsanforderungen.


Erklärung und Bedeutung für Immobilienmakler

Internationale Käufer spielen im deutschen Immobilienmarkt eine bedeutende Rolle – insbesondere in Ballungsräumen, bei Gewerbeimmobilien und im hochpreisigen Segment. Aus geldwäscherechtlicher Sicht stellen solche Käufer jedoch ein erhöhtes Risiko dar, da Herkunft der Mittel, Eigentumsstrukturen und rechtliche Hintergründe oft schwerer nachvollziehbar sind als bei inländischen Kunden.

Für Immobilienmakler ist nicht entscheidend, ob ein Käufer aus dem Ausland stammt, sondern welche Risikofaktoren mit dem konkreten Fall verbunden sind. Dazu zählen unter anderem der Sitz des Käufers in einem Drittstaat, komplexe Firmenkonstruktionen, der Einsatz ausländischer Banken oder Zahlungswege sowie fehlende Transparenz über den wirtschaftlich Berechtigten. Auch Sprachbarrieren und unterschiedliche rechtliche Standards können die Prüfung erschweren.

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Makler bei internationalen Käufern nicht automatisch zu verstärkten Maßnahmen. In der Praxis führt der Auslandsbezug jedoch häufig dazu, dass der risikobasierte Ansatz greift und zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Besonders relevant sind dabei die Identifizierung mit geeigneten Ausweisdokumenten, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten bei ausländischen Gesellschaften sowie die Plausibilisierung der Mittelherkunft.

Aufsichtsbehörden erwarten in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Dokumentation. Kann die Herkunft der Gelder nicht plausibel erklärt werden oder bleiben Eigentumsverhältnisse unklar, kann dies nicht nur zur Ablehnung der Geschäftsbeziehung führen, sondern auch eine Geldwäscheverdachtsmeldung erforderlich machen.

Für Immobilienmakler gilt daher: Internationale Käufer sind kein Sonderfall außerhalb des Geldwäschegesetzes, sondern ein klassisches Anwendungsbeispiel für risikoorientierte Geldwäscheprävention.


Geldwäschegesetz-relevante Aspekte bei internationalen Käufern

Im Umgang mit internationalen Käufern stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:

  • erhöhte Anforderungen an Identifizierung und Dokumentenechtheit
  • Prüfung ausländischer Gesellschafts- und Registerunterlagen
  • verstärkte Mittelherkunftsprüfung bei Auslandszahlungen
  • Berücksichtigung geografischer Risiken (z. B. Hochrisikostaaten)
  • sorgfältige Dokumentation aller Prüfentscheidungen

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