Drittstaat mit hohem Risiko
Ein Drittstaat mit hohem Risiko ist ein Staat außerhalb der Europäischen Union, der von der Europäischen Kommission als Land mit strategischen Mängeln in seinen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelistet wurde. Für Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Bezug zu solchen Staaten gelten kraft Gesetzes verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 und 5a GwG). Die AuA konkretisieren, dass bereits die Ansässigkeit des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten in einem solchen Staat einen entsprechenden Prüfungsanlass darstellen kann.
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Für Immobilienmakler ist der Begriff praxisrelevant, wenn Kaufinteressenten, Verkäufer oder wirtschaftlich Berechtigte ihren Wohnsitz, Sitz oder wesentliche Geschäftsaktivitäten in einem gelisteten Staat haben oder wenn Zahlungsströme dorthin führen. In diesen Fällen sind zusätzliche Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte einzuholen und die Geschäftsbeziehung einer erhöhten Prüfung zu unterziehen. Die Entscheidung über die Fortführung ist auf Leitungsebene zu treffen (§ 15 Abs. 4 GwG).
Siehe auch:
[Verstärkte Sorgfaltspflichten], [Risikoanalyse], [Verdachtsmeldung]