goAML – Registrierung, Verdachtsmeldungen und Bedeutung für Immobilienmakler
goAML einfach erklärt
Das Wichtigste in 30 Sekunden
goAML ist das elektronische Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU). Über dieses System werden Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) elektronisch übermittelt und verwaltet. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – darunter auch Immobilienmakler – nutzen goAML, wenn eine Verdachtsmeldung an die FIU abgegeben wird. Das Portal ermöglicht die sichere Übermittlung von Meldungen sowie die Kommunikation mit der FIU. goAML ersetzt dabei weder die gesetzliche Prüfung eines Sachverhalts noch die internen Entscheidungsprozesse eines Unternehmens.
.
goAML auf einen Blick
| Merkmal | Beschreibung |
| Bezeichnung | goAML |
| Betreiber | Financial Intelligence Unit (FIU Deutschland) |
| Zweck | Elektronische Übermittlung von Verdachtsmeldungen |
| Rechtsgrundlage | Geldwäschegesetz (GwG) |
| Nutzer | Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz |
| Relevanz für Immobilienmakler | Übermittlung von Verdachtsmeldungen an die FIU |
| Zugriff | Nach Registrierung im goAML-Portal |
Was ist goAML?
goAML ist das von der Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) bereitgestellte elektronische Meldeportal für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz.
Über dieses Portal werden Verdachtsmeldungen sicher an die FIU übermittelt. Darüber hinaus dient goAML der Kommunikation zwischen der FIU und den Verpflichteten, beispielsweise wenn ergänzende Informationen oder Unterlagen benötigt werden.
Das System wird nicht ausschließlich von Immobilienmaklern genutzt. Auch Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Notare und weitere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz übermitteln Verdachtsmeldungen über goAML.
Für Immobilienmakler stellt goAML den vorgesehenen elektronischen Übermittlungsweg dar, wenn im Einzelfall eine Verdachtsmeldung nach den gesetzlichen Vorgaben abzugeben ist.
Welche Aufgaben erfüllt goAML?
goAML unterstützt die elektronische Bearbeitung von Verdachtsmeldungen und bildet den standardisierten Kommunikationsweg zwischen Verpflichteten und der FIU.
Zu den wesentlichen Funktionen gehören:
- elektronische Übermittlung von Verdachtsmeldungen,
- strukturierte Erfassung relevanter Sachverhalte,
- sichere Kommunikation mit der FIU,
- Übermittlung ergänzender Informationen auf Anforderung,
- Verwaltung bereits eingereichter Meldungen.
Das Portal übernimmt dabei ausschließlich die technische Abwicklung der Meldung. Die rechtliche Bewertung, ob eine Verdachtsmeldung erforderlich ist, erfolgt weiterhin durch den Verpflichteten auf Grundlage des Geldwäschegesetzes.
Warum ist goAML für Immobilienmakler wichtig?
Immobilienmakler gehören nach § 2 Geldwäschegesetz zu den Verpflichteten des GwG. Im Rahmen ihrer Tätigkeit können sie mit ungewöhnlichen Geschäftsstrukturen oder Auffälligkeiten konfrontiert werden, die im Einzelfall eine Prüfung einer Verdachtsmeldung erforderlich machen.
Ist nach der Bewertung des konkreten Sachverhalts eine Verdachtsmeldung abzugeben, erfolgt diese über goAML an die FIU.
Das Portal selbst bewertet jedoch keine Sachverhalte und ersetzt keine Risikoanalyse. Es dient ausschließlich der gesetzlich vorgesehenen elektronischen Übermittlung und weiteren Kommunikation.
Für Immobilienmakler ist es daher nötig, den Unterschied zwischen der Bewertung eines Sachverhalts und der technischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung zu kennen.
goAML ist für Immobilienmakler relevant, weil:
- Verdachtsmeldungen ausschließlich elektronisch über dieses Portal an die FIU übermittelt werden,
- Rückfragen der FIU ebenfalls über goAML erfolgen können,
- das Portal Bestandteil der praktischen Umsetzung des Geldwäschegesetzes ist,
- eine frühzeitige Beschäftigung mit dem System die Vorbereitung auf mögliche Verdachtsfälle erleichtert,
- die Nutzung von goAML Teil des funktionierenden Compliance-Prozesses ist.
Wer muss goAML nutzen?
goAML richtet sich an Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermitteln.
Zu den Verpflichteten gehören unter anderem:
- Kreditinstitute,
- Finanzdienstleistungsinstitute,
- Versicherungsunternehmen,
- Notare,
- Rechtsanwälte und Steuerberater, soweit sie unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen,
- Immobilienmakler sowie weitere nach § 2 GwG verpflichtete Unternehmen.
Für Immobilienmakler bedeutet dies jedoch nicht, dass das Portal im täglichen Geschäftsbetrieb regelmäßig genutzt wird. goAML kommt ausschließlich dann zum Einsatz, wenn nach Prüfung des konkreten Sachverhalts eine Verdachtsmeldung an die FIU übermittelt wird.
Wie erfolgt die Registrierung bei goAML?
Vor der Nutzung des Meldeportals ist eine Registrierung erforderlich.
Diese erfolgt über das offizielle goAML-Portal der FIU. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen Zugang zum Meldeportal und kann dort Verdachtsmeldungen elektronisch übermitteln sowie auf Nachrichten der FIU reagieren.
Da eine Registrierung Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit dem Portal vertraut zu machen und die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen rechtzeitig zu schaffen.
Wann wird goAML verwendet?
goAML wird ausschließlich im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz genutzt.
Das Portal kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn nach der Bewertung eines Sachverhalts Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verdachtsmeldung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich machen können.
Nicht jede ungewöhnliche Geschäftsbeziehung führt automatisch zu einer Verdachtsmeldung. Maßgeblich bleibt stets die risikoorientierte Gesamtbewertung des Einzelfalls.
goAML übernimmt dabei keine rechtliche Prüfung, sondern dient ausschließlich als sicherer elektronischer Übermittlungsweg zwischen Verpflichteten und der FIU.
Welche Informationen enthält eine Verdachtsmeldung?
Das Geldwäschegesetz schreibt kein starres Formular für die inhaltliche Bewertung eines Sachverhalts vor. Eine Verdachtsmeldung sollte jedoch alle Informationen enthalten, die für das Verständnis des gemeldeten Vorgangs erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Angaben zu den beteiligten Personen oder Unternehmen,
- Beschreibung der Geschäftsbeziehung,
- nachvollziehbare Darstellung der Auffälligkeiten,
- bereits bekannte Informationen zum wirtschaftlichen Hintergrund,
- vorhandene Unterlagen oder Dokumente, soweit sie für die Bewertung relevant sind.
Je klarer und nachvollziehbarer der Sachverhalt beschrieben wird, desto besser kann die FIU die Meldung analysieren.
Praxisbeispiel
Während der Vertragsverhandlungen soll der Kaufpreis teilweise über verschiedene Gesellschaften abgewickelt werden. Zudem wechseln mehrfach die benannten wirtschaftlich Berechtigten, ohne dass hierfür eine nachvollziehbare Erklärung vorliegt. Auf Nachfragen zu den Eigentumsverhältnissen reagieren die Beteiligten ausweichend.
Der Immobilienmakler dokumentiert den Sachverhalt, bewertet die vorliegenden Informationen anhand seiner internen Prozesse und prüft, ob eine Verdachtsmeldung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass eine Verdachtsmeldung abzugeben ist, erfolgt die elektronische Übermittlung über goAML an die FIU.
Dieses Beispiel zeigt: goAML ist nicht der Ausgangspunkt der Prüfung, sondern der Übermittlungsweg am Ende eines gesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungsprozesses. Hier lesen Sie auch alle Pflichten von Immobilienmaklern zum Geldwäschegesetz (GwG).
Das prüft die Aufsichtsbehörde
Im Rahmen einer geldwäscherechtlichen Prüfung interessiert sich die zuständige Landesaufsichtsbehörde regelmäßig nicht nur dafür, ob Verdachtsmeldungen abgegeben wurden.
Ebenso wichtig ist die Frage, ob das Unternehmen über nachvollziehbare Prozesse verfügt.
Typische Prüfungsfragen sind:
- Sind Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt?
- Gibt es einen dokumentierten Ablauf zur Bewertung auffälliger Sachverhalte?
- Wissen Mitarbeitende, wann eine Verdachtsmeldung zu prüfen ist?
- Werden Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert?
- Ist bekannt, wie Verdachtsmeldungen an die FIU übermittelt werden?
Die Behörde bewertet dabei regelmäßig die organisatorischen Prozesse des Unternehmens und nicht allein die Anzahl abgegebener Verdachtsmeldungen.
Typische Irrtümer über goAML
Irrtum 1: „goAML entscheidet, ob Geldwäsche vorliegt.“
Falsch.
goAML ist ein elektronisches Meldeportal. Die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts erfolgt durch den Verpflichteten. Die Analyse eingehender Verdachtsmeldungen übernimmt anschließend die FIU.
Irrtum 2: „Über goAML werden alle Kunden gemeldet.“
Falsch.
Das Portal dient ausschließlich der Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz. Eine allgemeine Meldung von Kunden oder Immobilientransaktionen erfolgt nicht.
Irrtum 3: „Jede Auffälligkeit muss sofort über goAML gemeldet werden.“
Falsch.
Nicht jede Auffälligkeit führt automatisch zu einer Verdachtsmeldung. Entscheidend ist die risikoorientierte Bewertung des konkreten Einzelfalls.
Irrtum 4: „goAML ersetzt die Dokumentation im Unternehmen.“
Falsch.
Die Dokumentationspflichten nach dem Geldwäschegesetz bestehen unabhängig von einer Verdachtsmeldung. goAML ersetzt weder interne Aufzeichnungen noch die Risikoanalyse oder sonstige organisatorische Maßnahmen.
So handeln Immobilienmakler richtig
Die Nutzung von goAML beginnt nicht mit dem Ausfüllen einer Verdachtsmeldung, sondern mit einem funktionierenden Compliance-Prozess im Unternehmen. Auffällige Sachverhalte sollten zunächst erkannt, dokumentiert und anhand der gesetzlichen Vorgaben bewertet werden. Erst wenn die Prüfung ergibt, dass eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abzugeben ist, erfolgt die Übermittlung über goAML an die FIU.
Für Immobilienmakler empfiehlt sich insbesondere folgendes Vorgehen:
✔ Legen Sie interne Verantwortlichkeiten für die Bearbeitung auffälliger Sachverhalte fest.
✔ Erstellen und aktualisieren Sie Ihre Risikoanalyse regelmäßig.
✔ Schulen Sie Mitarbeitende zur Erkennung geldwäscherechtlicher Auffälligkeiten.
✔ Dokumentieren Sie ungewöhnliche Sachverhalte nachvollziehbar und vollständig.
✔ Prüfen Sie jeden Einzelfall risikoorientiert und anhand der gesetzlichen Vorgaben.
✔ Machen Sie sich frühzeitig mit dem goAML-Portal vertraut.
✔ Halten Sie erforderliche Unternehmensdaten aktuell.
✔ Bewahren Sie sämtliche Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf.
Ein strikter Ablauf schafft Rechtssicherheit und erleichtert sowohl die Zusammenarbeit mit der FIU als auch mögliche Prüfungen durch die zuständige Landesaufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
zu goAML
goAML ist das elektronische Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU). Es dient der sicheren Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz sowie der Kommunikation zwischen Verpflichteten und der FIU.
Das Portal wird ausschließlich zur elektronischen Übermittlung und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz genutzt.
Ja.
Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Ergibt die Prüfung eines Sachverhalts, dass eine Verdachtsmeldung erforderlich ist, erfolgt diese über goAML.
Nein.
goAML ist keine Behörde, sondern das elektronische Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU).
Das Portal wird von der Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) betrieben.
Nein.
goAML dient ausschließlich der Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz. Normale Immobiliengeschäfte werden dort nicht gemeldet.
Nein.
Die Risikoanalyse, die Identifizierung von Kunden und sämtliche Sorgfaltspflichten bleiben eigenständige gesetzliche Verpflichtungen. goAML dient ausschließlich der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung.
Nach Eingang analysiert die FIU den gemeldeten Sachverhalt. Falls erforderlich, werden die Informationen an die zuständigen Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden weitergeleitet.
Nein.
Nicht jede Auffälligkeit führt automatisch zu einer Verdachtsmeldung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die risikoorientierte Bewertung des konkreten Einzelfalls.
Für die geldwäscherechtliche Aufsicht über Immobilienmakler sind grundsätzlich die zuständigen Landesaufsichtsbehörden verantwortlich. goAML wird ausschließlich für die Kommunikation mit der FIU im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen genutzt.
Quellen
Die Inhalte dieses Artikels basieren auf folgenden offiziellen Rechtsgrundlagen und Veröffentlichungen:
- Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU)
- goAML – Informationen der FIU
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Bundesministerium der Finanzen
- Merkblatt „Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz“ (Gemeinsames Merkblatt der Länder)
- Verfahrensbeschreibung zur Erstellung einer Risikoanalyse für Immobilienmakler
- Merkblatt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Zusammenfassung
goAML ist das zentrale elektronische Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) und ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Umsetzung des Geldwäschegesetzes. Für Immobilienmakler dient das System ausschließlich der elektronischen Übermittlung von Verdachtsmeldungen sowie der Kommunikation mit der FIU.
Entscheidend ist jedoch, dass goAML keine rechtliche Bewertung eines Sachverhalts übernimmt. Ob eine Verdachtsmeldung erforderlich ist, muss stets anhand der gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Das Portal bildet lediglich den vorgesehenen Übermittlungsweg.
Wer als Immobilienmakler seine Risikoanalyse aktuell hält, Mitarbeitende regelmäßig schult, auffällige Sachverhalte nachvollziehbar dokumentiert und die gesetzlichen Sorgfaltspflichten konsequent umsetzt, schafft die Grundlage für eine rechtssichere Geldwäscheprävention und einen professionellen Umgang mit möglichen Verdachtsfällen.
Über den Autor
Christian Groschopp
ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (DEKRA-Personenzertifizierung). Er war sieben Jahre in der Unternehmensberatung als Geschäftsführer tätig und hat sich seit rund zwei Jahren darauf spezialisiert, Immobilienmakler zu Risikoanalyse, Schulung und Aufsichtsprüfungen nach GwG zu unterstützen. Bei GwGIMMO verantwortet er die fachliche Umsetzung des Geldwäschegesetzes für Immobilienmakler.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Auslegung im konkreten Fall ist die für Sie zuständige Landesaufsichtsbehörde maßgeblich.
Jetzt vom Experten unterstützen lassen:
Kostenloses Erstgespräch buchen