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Gruppenweite Verfahren


Gruppenweite Verfahren sind organisatorische Maßnahmen zur Geldwäscheprävention innerhalb einer Unternehmensgruppe. Sie stellen sicher, dass mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen eines Konzerns einheitliche Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anwenden. Für Immobilienmakler wird dieser Begriff relevant, wenn sie Teil eines größeren Maklernetzwerks oder einer Unternehmensgruppe sind. In solchen Fällen müssen gruppenweit abgestimmte Regelungen bestehen, etwa zur Risikoanalyse, zu internen Sicherungsmaßnahmen oder zum Informationsaustausch über Risiken. Ziel ist es, dass Risiken nicht isoliert in einzelnen Unternehmen betrachtet werden, sondern auf Gruppenebene erkannt und gesteuert werden können. Die Umsetzung kann etwa gemeinsame Compliance-Strukturen, zentrale Risikoanalysen oder gruppenweit geltende Arbeitsanweisungen umfassen. Auch Schulungen und Kontrollmechanismen können zentral organisiert sein. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Abs. 1 und Abs. 3 GwG, wonach Unternehmen mit mehreren verbundenen Gesellschaften gruppenweite Strategien und Verfahren zur Prävention von Geldwäsche einrichten müssen. Die AuA der Länder (Stand 2025) erläutern ergänzend die Anforderungen an Informationsaustausch und Risikosteuerung innerhalb einer Gruppe.

Hilfreiche Links: [Risikoanalyse] [Dokumentationsbögen Immobilienmakler] [Sorgfaltspflichten nach GwG]