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Überprüfung der Angaben

Die Überprüfung der Angaben ist ein eigenständiger Bestandteil der Identifizierungspflichten und umfasst die Verifizierung der erhobenen Kundendaten anhand geeigneter, verlässlicher Quellen oder Dokumente. Sie ist in § 12 GwG geregelt und wird in den AuA der Länder detailliert ausgeführt. 

Für Immobilienmakler bedeutet dies, dass die bloße Erhebung von Angaben nicht ausreicht; vielmehr müssen diese aktiv überprüft werden, etwa durch Ausweisdokumente, Registerauszüge oder geeignete elektronische Identifizierungsverfahren. Die Intensität der Überprüfung richtet sich nach dem Risiko der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Besonders wichtig ist die klare Trennung zwischen Erhebung und Überprüfung, da beide Schritte eigenständige Pflichten darstellen. In der Praxis müssen die durchgeführten Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert werden, um gegenüber Aufsichtsbehörden belegen zu können, dass die Anforderungen erfüllt wurden.

Hilfreiche Links:

[Identifizierung] [Risikoanalyse] [Transparenzregister]