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Mehrstufige Beteiligungsstruktur 

Eine mehrstufige Beteiligungsstruktur liegt vor, wenn mehrere juristische Personen oder Gesellschaften hintereinander geschaltet sind und die Kontrolle über ein Unternehmen nicht unmittelbar, sondern mittelbar ausgeübt wird. Diese Strukturen sind bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zu berücksichtigen (§ 3 GwG).

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Für Immobilienmakler ist dies insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen relevant. In der Praxis müssen Beteiligungsebenen systematisch analysiert werden, um die natürliche Person zu identifizieren, die letztlich Kontrolle ausübt. Nach den AuA der Länder sind mittelbare Beteiligungen über mehrere Ebenen hinweg zu berücksichtigen und gegebenenfalls zusammenzurechnen. Fehler in der Analyse können dazu führen, dass wirtschaftlich Berechtigte nicht erkannt werden, was einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten darstellt.

Hilfreiche Links:
[Sorgfaltspflichten] [wirtschaftlich Berechtigter] [Bußgelder] [Transparenzregister]