AMLR – EU-Geldwäscheverordnung
AMLR steht für Anti-Money Laundering Regulation. Gemeint ist die Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung. Sie ist Bestandteil des neuen europäischen Regelwerks zur Geldwäscheprävention und gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.
Für Immobilienmakler ist die AMLR besonders relevant: Sie werden in der Verordnung ausdrücklich als Verpflichtete erfasst. Viele Pflichten, die Immobilienmakler heute aus dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) kennen, werden künftig unmittelbar auf europäischer Ebene geregelt.
Was bedeutet AMLR?
Die Abkürzung AMLR kommt aus dem Englischen und bedeutet Anti-Money Laundering Regulation. Auf Deutsch wird meist von der EU-Geldwäscheverordnung gesprochen.
Die AMLR regelt insbesondere die Maßnahmen, die Verpflichtete zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen müssen, Vorgaben zur Transparenz wirtschaftlichen Eigentums sowie Maßnahmen gegen den Missbrauch anonymer Instrumente.
Der wesentliche Unterschied zu einer EU-Richtlinie liegt in der Rechtsform: Eine EU-Verordnung muss nicht erst vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Ab wann gilt die AMLR?
Die AMLR gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Die Verordnung selbst legt diesen Geltungsbeginn in Artikel 90 fest.
Bis dahin bleiben für deutsche Immobilienmakler insbesondere die geltenden Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) maßgeblich. Mit dem Geltungsbeginn der AMLR werden zahlreiche Pflichten jedoch unmittelbar durch europäisches Recht vorgegeben. Welche ergänzenden nationalen Regelungen daneben bestehen bleiben, richtet sich nach dem jeweiligen deutschen Begleitrecht.
Gilt die AMLR auch für Immobilienmakler?
Ja. Artikel 3 der AMLR nennt ausdrücklich Immobilienmakler und andere Fachkräfte im Immobilienbereich, soweit sie als Vermittler bei Immobilientransaktionen tätig werden.
Erfasst werden auch Vermittlungen bei der Vermietung von Immobilien, wenn sich die monatliche Miete auf mindestens 10.000 Euro oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung beläuft.
Immobilienmakler bleiben damit auch unter der AMLR Verpflichtete der Geldwäscheprävention.
Welche Bereiche regelt die AMLR für Immobilienmakler?
Für Immobilienmakler betrifft die AMLR unter anderem die bereits aus dem GwG bekannten Themen:
- Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen,
- Identifizierung von Kunden und auftretenden Personen,
- Ermittlung und Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter,
- Prüfung auf politisch exponierte Personen (PeP),
- vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten,
- Dokumentation und Aufbewahrung,
- Verdachtsmeldungen an die FIU sowie
- Schulungs- und Organisationspflichten.
Die AMLR führt diese Anforderungen stärker in einem unmittelbar geltenden europäischen Regelwerk zusammen. Beispielsweise verpflichtet Artikel 10 Verpflichtete zu einer unternehmensweiten Risikobewertung, während Artikel 19 ff. die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden regeln.
Was ändert sich durch die AMLR?
Nicht alle bisherigen Pflichten werden vollständig neu erfunden. Viele Grundprinzipien der Geldwäscheprävention bleiben bestehen. Die AMLR vereinheitlicht jedoch zahlreiche Vorgaben innerhalb der EU und konkretisiert einzelne Anforderungen.
Ein für Immobilienmakler besonders greifbares Beispiel ist der Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung. Nach Artikel 23 AMLR muss diese bei Immobilienmaklern nach Annahme eines Angebots durch den Verkäufer oder Vermieter und jedenfalls vor der Übertragung von Geld oder Eigentum durchgeführt werden.
Auch beim wirtschaftlich Berechtigten gibt es eine relevante Änderung. Nach dem derzeitigen deutschen GwG gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte. Die AMLR stellt dagegen auf 25 Prozent oder mehr der Anteile, Stimmrechte oder sonstigen Eigentumsbeteiligungen ab.
Damit lohnt es sich für Immobilienmakler, bestehende Prozesse, Dokumente und Schulungsinhalte rechtzeitig vor dem 10. Juli 2027 auf die neuen europäischen Vorgaben zu überprüfen.
AMLR, AMLA und AMLD6 – was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden leicht verwechselt.
AMLR bezeichnet die Verordnung (EU) 2024/1624 mit den unmittelbar geltenden Vorgaben zur Geldwäscheprävention. AMLA ist dagegen die neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Daneben steht die Richtlinie (EU) 2024/1640, häufig als AMLD6 bezeichnet, die unter anderem Vorgaben für die nationalen Aufsichts- und institutionellen Strukturen enthält. Die Europäische Kommission führt diese Rechtsakte als Bestandteile des neuen europäischen AML/CFT-Regelwerks.
Was bedeutet die AMLR für Immobilienmakler in der Praxis?
Für Makler bedeutet die AMLR vor allem, dass die Geldwäscheprävention ab 2027 noch stärker durch einheitliche europäische Vorgaben bestimmt wird.
Bestehende Prozesse zur Identifizierung, zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, zur Risikobewertung, zur Dokumentation oder zum Umgang mit Verdachtsfällen sollten deshalb nicht erst unmittelbar vor dem Geltungsbeginn überprüft werden. Gleichzeitig werden einzelne Details zusätzlich durch technische Standards und Leitlinien der AMLA konkretisiert.
Kurz gesagt: Die AMLR wird ab dem 10. Juli 2027 zu einer der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Geldwäscheprävention von Immobilienmaklern in Deutschland.
Die komplette Gegenüberstellung GwG heute → AMLR ab 2027 haben wir in einem separaten Beitrag beschrieben.