Rechtsstand: 17. September 2026
Für Immobilienmakler in Deutschland gilt derzeit weiterhin das deutsche Geldwäschegesetz (GwG). Die neue EU-Geldwäscheverordnung – die sogenannte AMLR – ist zwar bereits in Kraft, wird aber grundsätzlich erst ab dem 10. Juli 2027 angewendet. Gleichzeitig muss Deutschland die neue EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen. Dieser Beitrag trennt deshalb ausdrücklich zwischen dem Recht, das heute gilt, und den bereits beschlossenen Regeln für 2027.
Das europäische Geldwäscherecht wird ab 2027 grundlegend neu geordnet. Für Immobilienmakler bedeutet das nicht, dass sämtliche bisherigen Pflichten verschwinden und plötzlich völlig neue Regeln gelten.
Vieles bleibt inhaltlich erhalten: Kunden müssen identifiziert, wirtschaftlich Berechtigte ermittelt, Risiken bewertet, politisch exponierte Personen erkannt, Verdachtsfälle gemeldet und die eigene Geldwäscheprävention dokumentiert werden.
Was sich ändert, ist vor allem die rechtliche Architektur: Viele Pflichten, die heute im deutschen Geldwäschegesetz stehen, werden künftig unmittelbar durch eine EU-Verordnung geregelt. Gleichzeitig ändern sich einige konkrete Anforderungen – darunter der Identifizierungszeitpunkt, die Definition des wirtschaftlich Berechtigten und die Organisation der Compliance-Funktion.
Wird das deutsche Geldwäschegesetz 2027 abgeschafft?
Das heutige GwG wird ab 10. Juli 2027 seine bisherige Rolle als zentrales Regelwerk für Verpflichtete weitgehend verlieren.
Der wichtigste Grund ist die Verordnung (EU) 2024/1624, kurz AMLR. Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Anders als eine Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht erst durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Behörde in Hamburg formuliert den Übergang entsprechend deutlich und spricht davon, dass das derzeit geltende Geldwäschegesetz am 10. Juli 2027 durch die unmittelbar geltende EU-Anti-Geldwäscheverordnung abgelöst wird.
Parallel zur AMLR gibt es die neue Richtlinie (EU) 2024/1640, häufig als 6. EU-Geldwäscherichtlinie oder AMLD6 bezeichnet. Sie richtet sich vor allem an die Mitgliedstaaten und regelt unter anderem staatliche Aufsicht, Financial Intelligence Units und Registerstrukturen. Deutschland muss dafür nationale Vorschriften schaffen beziehungsweise anpassen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einem entsprechenden Gesetz; es soll im Wesentlichen ab Juli 2027 Anwendung finden.
Fazit:
Ab 10. Juli 2027 wird das heutige deutsche GwG als zentrales Regelwerk für Verpflichtete weitgehend von der unmittelbar geltenden EU-Geldwäscheverordnung abgelöst. Daneben wird es weiterhin nationale geldwäscherechtliche Vorschriften geben. Wie diese deutsche Regelungsstruktur im Detail aussehen wird, steht mit Stand September 2026 noch nicht abschließend fest.
AMLR, AMLD6 und AMLA: Was ist eigentlich was?
Die Begriffe werden häufig durcheinandergeworfen. Eine Unterscheidung für Immobilienmakler:
| Begriff |
Was ist das? |
Bedeutung für Immobilienmakler |
| AMLR |
Verordnung (EU) 2024/1624 |
Enthält künftig viele unmittelbar geltende Pflichten für Verpflichtete. |
| AMLD6 |
Richtlinie (EU) 2024/1640 |
Muss von Deutschland umgesetzt werden und betrifft vor allem staatliche Mechanismen, Aufsicht und Register. |
| AMLA |
Neue europäische Geldwäschebehörde |
Entwickelt Standards und Leitlinien und koordiniert die europäische Aufsicht. |
| GwG |
Heutiges deutsches Geldwäschegesetz |
Bleibt bis zum Systemwechsel 2027 die zentrale deutsche Rechtsgrundlage. |
| Begriff |
Was ist das? |
Bedeutung für Immobilienmakler |
| AMLR |
Verordnung (EU) 2024/1624 |
Enthält künftig viele unmittelbar geltende Pflichten für Verpflichtete. |
| AMLD6 |
Richtlinie (EU) 2024/1640 |
Muss von Deutschland umgesetzt werden und betrifft vor allem staatliche Mechanismen, Aufsicht und Register. |
| AMLA |
Neue europäische Geldwäschebehörde |
Entwickelt Standards und Leitlinien und koordiniert die europäische Aufsicht. |
| GwG |
Heutiges deutsches Geldwäschegesetz |
Bleibt bis zum Systemwechsel 2027 die zentrale deutsche Rechtsgrundlage. |
Für die tägliche Compliance eines Immobilienmaklers ist deshalb künftig vor allem die AMLR richtungsweisend. Die Bezeichnung „6. Geldwäscherichtlinie“ wird zwar häufig für das gesamte neue Regelungspaket verwendet, rechtlich ist sie aber nur ein Teil davon.
Was gilt für Immobilienmakler heute?
Immobilienmakler sind derzeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG Verpflichtete.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen müssen die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Bei Miet- und Pachtverträgen greifen sie, wenn die monatliche Nettokaltmiete beziehungsweise Nettokaltpacht mindestens 10.000 Euro beträgt. Außerdem verlangt das GwG bei den erfassten Maklergeschäften ein angemessenes Risikomanagement aus Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen.
Dazu gehören heute insbesondere die Identifizierung der Beteiligten, die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, die Prüfung des PeP-Status, eine risikoorientierte Bewertung der Geschäftsbeziehung, gegebenenfalls verstärkte Sorgfaltspflichten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie das Verdachtsmeldeverfahren.
Diese Grundstruktur bleibt auch 2027. Sie wird in großen Teilen in ein unmittelbar geltendes europäisches Regelwerk überführt.
GwG heute und AMLR ab 2027 im direkten Vergleich
| Thema |
Heute nach deutschem GwG |
Ab 10. Juli 2027 nach AMLR |
| Zentrale Rechtsgrundlage |
Deutsches GwG |
Unmittelbar geltende AMLR plus nationale Ergänzungsvorschriften |
| Immobilienmakler verpflichtet? |
Ja |
Ja |
| Vermietung/Pacht |
Ab 10.000 € monatlicher Nettokaltmiete/-pacht |
Schwelle grundsätzlich weiterhin 10.000 € monatliche Miete |
| Risikomanagement |
Risikoanalyse + interne Sicherungsmaßnahmen |
Unternehmensweite Risikobewertung + EU-einheitlicher Rahmen für interne Strategien, Verfahren und Kontrollen |
| Identifizierungszeitpunkt |
Bei ernsthaftem Interesse und hinreichend bestimmten Parteien |
Nach Annahme eines Angebots durch Verkäufer/Vermieter, spätestens vor Geld- oder Immobilienübertragung |
| Wirtschaftlich Berechtigter |
Grundsätzlich mehr als 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteile |
Grundsätzlich 25 % oder mehr |
| Geldwäschebeauftragter |
Für Makler nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben; Aufsicht kann Bestellung anordnen |
AMLR sieht grundsätzlich Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragten vor; Personalunion ist unter Voraussetzungen möglich |
| Risikoanalyse |
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken |
Zusätzlich ausdrücklich Risiko der Nichtumsetzung bzw. Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen |
| Mitarbeiterschulung |
Bereits heute interne Sicherungsmaßnahme |
Kontinuierliche, funktions- und risikogerechte Schulungsprogramme ausdrücklich geregelt |
| Unstimmigkeiten Transparenzregister |
Unverzüglich melden |
Grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen |
| Bargeld |
Bei inländischem Immobilienkauf bereits besonderes Barzahlungsverbot nach § 16a GwG |
Zusätzlich unionsweite Bargeldobergrenze von 10.000 €; strengere nationale Grenzen dürfen bestehen bleiben |
| Thema |
Heute nach deutschem GwG |
Ab 10. Juli 2027 nach AMLR |
| Zentrale Rechtsgrundlage |
Deutsches GwG |
Unmittelbar geltende AMLR plus nationale Ergänzungsvorschriften |
| Immobilienmakler verpflichtet? |
Ja |
Ja |
| Vermietung/Pacht |
Ab 10.000 € monatlicher Nettokaltmiete/-pacht |
Schwelle grundsätzlich weiterhin 10.000 € monatliche Miete |
| Risikomanagement |
Risikoanalyse + interne Sicherungsmaßnahmen |
Unternehmensweite Risikobewertung + EU-einheitlicher Rahmen für interne Strategien, Verfahren und Kontrollen |
| Identifizierungszeitpunkt |
Bei ernsthaftem Interesse und hinreichend bestimmten Parteien |
Nach Annahme eines Angebots durch Verkäufer/Vermieter, spätestens vor Geld- oder Immobilienübertragung |
| Wirtschaftlich Berechtigter |
Grundsätzlich mehr als 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteile |
Grundsätzlich 25 % oder mehr |
| Geldwäschebeauftragter |
Für Makler nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben; Aufsicht kann Bestellung anordnen |
AMLR sieht grundsätzlich Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragten vor; Personalunion ist unter Voraussetzungen möglich |
| Risikoanalyse |
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken |
Zusätzlich ausdrücklich Risiko der Nichtumsetzung bzw. Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen |
| Mitarbeiterschulung |
Bereits heute interne Sicherungsmaßnahme |
Kontinuierliche, funktions- und risikogerechte Schulungsprogramme ausdrücklich geregelt |
| Unstimmigkeiten Transparenzregister |
Unverzüglich melden |
Grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen |
| Bargeld |
Bei inländischem Immobilienkauf bereits besonderes Barzahlungsverbot nach § 16a GwG |
Zusätzlich unionsweite Bargeldobergrenze von 10.000 €; strengere nationale Grenzen dürfen bestehen bleiben |
Die Gegenüberstellung zeigt: 2027 ist keine komplette Neuerfindung der Geldwäscheprävention. Details, die sich ändern und bestehende Maklerprozesse unmittelbar betreffen haben wir hier dargestellt.
Welche Änderungen kommen konkret auf Immobilienmakler zu?
Was bleibt für Immobilienmakler im Kern gleich?
Bei allen neuen Begriffen sollte man den Systemwechsel nicht größer erscheinen lassen, als er praktisch ist. Der risikobasierte Ansatz bleibt. Immobilienmakler werden weiterhin wissen müssen, mit wem sie Geschäfte vermitteln, wer hinter einer Gesellschaft steht, welches Risiko eine konkrete Konstellation aufweist und ob besondere Auffälligkeiten bestehen. Auch Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, PeP-Prüfung, verstärkte Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung, interne Organisation, Mitarbeiterschulungen, Dokumentation und Verdachtsmeldungen bleiben bekannte Bausteine. Die neue AMLR vereinheitlicht diese Regeln stärker auf europäischer Ebene und verändert an mehreren Stellen Details und organisatorische Anforderungen. Sie hebt Geldwäscheprävention für Makler aber nicht auf.
Muss ein Immobilienmakler die AMLR heute schon umsetzen?
Mit Stand September 2026 ist die AMLR zwar bereits beschlossen und in Kraft, sie wird für Immobilienmakler aber grundsätzlich erst ab dem 10. Juli 2027 angewendet. Bis dahin ist die aktuell geltende deutsche Rechtslage maßgeblich.
Es wäre daher falsch, zukünftige AMLR-Pflichten bereits heute als geltende Maklerpflichten darzustellen. Trotzdem sollte die Vorbereitung nicht erst am 9. Juli 2027 beginnen.
Der Grund ist einfach: Risikoanalyse, Verfahrensanweisungen, Schulungen, Checklisten, KYC-Prozesse, Formulare und gegebenenfalls verwendete Software enthalten heute zahlreiche Verweise und Abläufe, die auf das geltende GwG zugeschnitten sind.
Was sollten Maklerunternehmen bis Juli 2027 vorbereiten?
Eine vollständige Umstellung ist heute noch zu früh, weil wesentliche Detailvorgaben weiter konkretisiert werden. Sinnvoll ist aber bereits eine Bestandsaufnahme:
-
aktuelle Risikoanalyse und Verfahrensanweisung auf AMLR-relevante Änderungsstellen markieren;
- KYC-Prozess und Identifizierungszeitpunkt überprüfen;
- Beteiligungslogik beim wirtschaftlich Berechtigten auf die künftige 25-%-Schwelle vorbereiten;
- organisatorische Umsetzung von Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragtem klären;
- Schulungs- und Dokumentationsunterlagen für ein Update 2027 vormerken;
- bestehende Software und Formulare auf fest eingebaute GwG-Paragraphen prüfen;
- Veröffentlichungen der AMLA und die deutsche Umsetzungsgesetzgebung bis zum Stichtag verfolgen.
Der Punkt lautet: 2026 vorbereiten, aber zukünftiges Recht noch nicht als bereits geltende Pflicht behandeln.
Warum noch nicht jedes Detail für 2027 endgültig feststeht
Die AMLR selbst ist beschlossen. Trotzdem ist der neue Rahmen noch nicht vollständig „fertig“. Die AMLA entwickelt derzeit zahlreiche technische Regulierungsstandards, Durchführungsstandards und Leitlinien. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Kundensorgfalt, zur unternehmensweiten Risikobewertung, zur laufenden Überwachung und zum Format von Verdachtsmeldungen. Die AMLA führt auf ihrer offiziellen Übersichtsseite mehrere dieser Instrumente im September 2026 noch als laufende oder abgeschlossene Konsultationen. Auch speziell für die unternehmensweite Risikobewertung hat die AMLA 2026 einen Entwurf konsultiert. Ziel ist es, Mindestanforderungen EU-weit einheitlicher festzulegen. Zusätzlich arbeitet Deutschland an der nationalen Umsetzung des EU-Geldwäschepakets. Das BMF hat angekündigt, dass die entsprechenden deutschen Regelungen im Wesentlichen ab Juli 2027 Anwendung finden sollen.
Fazit:
2027 ändert sich das Regelwerk – nicht die Bedeutung der
GwG -Prävention
Der 10. Juli 2027 wird für die Geldwäscheprävention in Deutschland ein wichtiger Stichtag.
Das heutige deutsche GwG verliert einen großen Teil seiner bisherigen Funktion als materielles Regelwerk für Verpflichtete. Viele Pflichten werden dann unmittelbar in der EU-Geldwäscheverordnung geregelt. Gleichzeitig bleiben nationale Vorschriften notwendig, insbesondere zur Umsetzung der neuen Geldwäscherichtlinie und zur Ausgestaltung der deutschen Behörden- und Aufsichtsstruktur. Für Immobilienmakler bleibt dagegen vieles vertraut: Kundenidentifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Risikobewertung, PeP-Prüfung, Verdachtsmeldungen, Dokumentation und Schulung bleiben erhalten. Wichtig ist, bestehende GwG-Prozesse nicht neu zu erfinden, sondern sie rechtzeitig und nachvollziehbar auf den europäischen Rechtsrahmen umzustellen. Und einige Änderungen sind dafür bereits heute konkret genug: der neue Identifizierungszeitpunkt, die 25-%-Schwelle beim wirtschaftlich Berechtigten und die deutlich stärker ausgestalteten Compliance-Funktionen.
Rechtsstand: 17. September 2026. Dieser Beitrag wird bei wesentlichen neuen AMLA-Standards, Veröffentlichung der deutschen Umsetzungsgesetzgebung und spätestens zum 10. Juli 2027 fachlich aktualisiert.
| Datum | Änderung |
| 17.09.2026 | Erstveröffentlichung; geltendes GwG und bereits beschlossene AMLR gegenübergestellt |