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GwG für Immobilienmakler: Pflichten, Risiken & klare Handlungsempfehlungen (2026)

Warum das GwG für Immobilienmakler wichtig ist

Immobilienmakler stehen seit Jahren besonders im Fokus des Gesetzgebers, wenn es um Geldwäschebekämpfung geht. Immobilien gelten als beliebtes Mittel, um illegale Gelder zu „waschen“ – oft über komplexe Firmenstrukturen, Bargeldeinsätze oder ausländische Käufer.


Als Immobilienmakler sind Sie deshalb nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG ausdrücklich Verpflichteter


Das bedeutet: Sie müssen Kunden identifizieren, Risiken bewerten, Mittelherkunft plausibilisieren, dokumentieren und bei Verdacht melden.


Der Nutzen für Ihr Maklerbüro:

  • weniger Risiko von Bußgeldern
  • Schutz vor kriminellen Strukturen
  • professioneller Auftritt gegenüber Kunden
  • klare Abläufe im Tagesgeschäft
  • nachweisbare Compliance bei Prüfungen

Dieser Leitfaden erklärt, was Sie als Makler konkret tun müssen – und wie Sie es effizient umsetzen.


Was bedeutet das GwG für Immobilienmakler?

Immobilienmakler gelten als „Torwächter“ des Immobilienmarktes. Wer in ein Geschäft einsteigen will, muss durch Sie. Deshalb verpflichtet das GwG Makler besonders stark.

Ihre Kernpflichten umfassen:

  1. Kundensorgfaltspflichten erfüllen
  2. Kunden identifizieren (Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Vertragspartner)
  3. wirtschaftlich Berechtigte prüfen
  4. Risikoanalyse erstellen und pflegen
  5. Mittelherkunft plausibilisieren
  6. PEP-Prüfung durchführen
  7. Verdachtsmeldungen abgeben (bei Bedarf)
  8. Dokumentation & Aufbewahrung (5 Jahre)
  9. Interne Sicherungsmaßnahmen
  10. Schulungspflichten für Mitarbeiter


Wann gilt das GwG im Immobiliengeschäft exakt?

Das GwG greift sobald ein Maklervertrag geschlossen wird – nicht erst beim Kaufvertragsentwurf.

Betroffene Situationen:

  • Vermittlung eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer
  • Vermittlung von Erbbaurechten
  • Vermittlung von Gesellschaftsanteilen mit Immobilienbezug
  • Vermittlung von gewerblichen Immobilien
  • Vermittlung über ausländische Käufer / Investoren

Keine Anwendung findet das GwG bei:

  • reiner Vermietung unter 10k
  • reiner Verwaltung
  • unentgeltlichen Tätigkeiten


Schritt-für-Schritt: GwG-Pflichten für Immobilienmakler in der Praxis

Nachfolgend sehen Sie einen praxiserprobten Ablauf, der bei jedem Makler funktionieren kann.


Schritt 1 – Identifizierung aller Vertragspartner

Sie müssen vor Abschluss des Maklervertrages jede beteiligte Partei identifizieren.

Checkliste: natürliche Personen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Identifikationsnummer
  • Kopie nach GwG (nicht nach Personalausweisgesetz speicherpflichtig – nur Dokumentation der Daten)


Checkliste: juristische Personen / Firmenkunden


Schritt 2 – Risikoanalyse durchführen

Jedes Maklerbüro muss eine schriftliche Risikoanalyse haben, die jährlich aktualisiert wird.

Relevante Risikofaktoren:

  • Herkunftsland des Kunden
  • Zahlungsmodalität (Bargeld, Kryptowährung, Auslandsgeld)
  • komplexe Eigentümerstrukturen
  • PEP-Status
  • ungewöhnliche Preisgestaltung
  • Dringlichkeit ohne plausiblen Grund

Beispielhafte Risikoeinstufung:

Risikofaktor Risiko Maßnahmen
Käufer aus Hochrisikoland hoch verstärkte Sorgfaltspflichten
Käufer ist PEP hoch erweiterte Nachweise
Käufer ist Privatperson aus Deutschland niedrig Standardprüfung


Schritt 3 – Prüfung der Mittelherkunft

Dies ist ein besonders kritischer Punkt, da Immobilien oft mit illegalen Geldern finanziert werden.

Was müssen Makler prüfen?

  • Wie finanziert der Kunde den Erwerb?
  • Sind die Mittel nachvollziehbar?
  • Gibt es Belege? (Kontoauszüge, Darlehensverträge, Verkaufsverträge)



Schritt 4 – PEP- & Sanktionslistenprüfung

Makler müssen prüfen:

  • ist der Kunde eine politisch exponierte Person?
  • steht der Kunde auf einer Sanktionsliste?
  • handeln Sie mit einem Familienmitglied eines PEP?

PEP = automatisch Hochrisikokunde → verstärkte Prüfung.


Schritt 5 – Dokumentation & Aufbewahrung

Alles muss 5 Jahre aufbewahrt werden:

  • Identifizierungsunterlagen
  • Risikoanalyse
  • Mittelherkunftsnachweise
  • interne Vermerke
  • Geschäftsbeziehung
  • Kommunikation zum GwG


Schritt 6 – Verdachtsmeldung 

Sie müssen melden, wenn:

  • Herkunft der Mittel zweifelhaft bleibt
  • Kunde Auskünfte verweigert
  • Struktur unplausibel ist
  • Transaktion nicht wirtschaftlich nachvollziehbar ist

WICHTIG:

Sie dürfen den Kunden nicht informieren, wenn eine Meldung erfolgt.


Schritt 7 – Interne Sicherungsmaßnahmen

Sie müssen intern festlegen:

  • Wer ist GwG-Verantwortlicher?
  • Wie sind Prozesse geregelt?
  • Welche Unterlagen werden wo gespeichert?
  • Wann wird geschult?


Häufige Fehler von Immobilienmaklern (und wie Sie sie vermeiden)

1. „Ich prüfe nur den Käufer, der Verkäufer ist unwichtig“

→ Falsch. Beide müssen geprüft werden.


2. „Ich identifiziere erst beim Notar“

→ Das ist bereits zu spät.


3. „Ich prüfe bei Firmen nur den Handelsregisterauszug“

→ wirtschaftlich Berechtigte müssen immer ermittelt werden.


4. „Das macht der Notar für mich“

→ Nein. Der Notar erfüllt seine eigenen Pflichten.


5. „Mittelherkunft muss nur die Bank prüfen“

→ Auch Makler müssen sie plausibilisieren.


6. „PEP-Prüfung brauche ich nicht“

→ Doch, in jedem Fall.


7. „Ich speichere keine Ausweisdaten, das darf ich nicht“

→ Doch, Sie müssen, gemäß GwG.


Sanktionen & Bußgelder bei Verstößen

Die Aufsichtsbehörden verhängen regelmäßig hohe Bußgelder.

Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder bis 150.000 € (Regelfälle)
  • In schweren Fällen bis 1.000.000 € oder mehr
  • öffentliche Prangerveröffentlichung
  • Betriebsprüfungen
  • negative Reputationsfolgen


Fazit

Das GwG ist kein lästiger „Papierkram“, sondern ein gesetzlicher Pflichtbereich, der Sie als Immobilienmakler schützt – rechtlich und wirtschaftlich.

Wenn Sie:

  • klare Prozesse brauchen
  • Prüfungs­sicher sein wollen
  • Unterlagen, Checklisten und Vorlagen benötigen
  • eine professionelle GwG-Struktur in Ihrem Maklerbüro aufbauen möchten

… dann lohnt sich eine professionelle Unterstützung.

Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie eine GwG-Komplettlösung, Dokumentationsstruktur oder Risikoanalyse benötigen.

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Mit besten Empfehlungen von

Christian Groschopp

Geldwäschebeauftragter